JENA fehlt was ohne... - Kampagne für ein Weltoffenes Thüringen gestartet

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JENA fehlt was ohne...Jason

 

Die Stadt Jena hat sich im Januar 2024 der Initiative Weltoffenes Thüringen angeschlossen und startet nun die Kampagne „Jena fehlt was ohne…“. Die Kampagne soll zeigen, welche Auswirkungen es hätte, wenn Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Migrationsgeschichte nicht Teil der Stadt wären und Touristen bzw. Gäste aus dem Ausland nicht mehr kämen.

Tourismusverband Schleswig-Holstein legt tourismuspolitisches Positionspapier vor

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positionspapier tvshIm Rahmen des Parlamentarischen Abends Tourismus am 20.09.2023 hat der Tourismusverband Schleswig-Holstein e. V. (TVSH) das Positionspapier für die Legislaturperiode 2022 -2027 unter dem Titel „Die Zukunft des Tourismus in Schleswig-Holstein: Raum zum Leben, Reisen, Arbeiten“ veröffentlicht. Mit Forderungen an die politischen Akteure:innen.

Vizekanzler Dr. Robert Habeck eröffnet ITB Berlin 2023

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Robert Habeck

 

Die ITB Berlin 2023 wird feierlich eröffnet durch Dr. Robert Habeck, Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz. Die Eröffnungsfeier, die von der ITB Berlin und dem diesjährigen Gastland Georgien ausgerichtet wird, findet am Vorabend des ersten Messetages, dem 6. März 2023, um 18 Uhr im CityCube Berlin für geladene Gäste statt.

Neuer Beauftragter für maritime Wirtschaft und Tourismus: Dieter Janecek soll es werden

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Dieter Janecek

 

Unter der neuen Bundesregierung fehlten bislang die Akzente in der Neuausrichtung der Tourismuspolitik. Ob das an der scheidenden Beauftragten Claudia Müller lag, die zu Jahresbeginn als parlamentarische Staatssekretärin in das Bundeslandwirtschaftsministerium wechselte, oder an der allgemeinen Krisenlage, lässt sich schwer beurteilen. Jetzt kommt ein neuer Beauftragter.

Mit dem Grundgesetz vereinbar: Bettensteuer ist rechtens - Enttäuschung in Verbänden

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Hotelzimmer

 

Das Bundesverfassungsgericht hat final entschieden: Mit einem Beschluss (Beschluss vom 22. März 2022 - 1 BvR 2868/15, 1 BvR 354/16, 1 BvR 2887/15, 1 BvR 2886/15) hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts vier Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die die Erhebung einer Steuer auf entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungsteuer) in der Freien und Hansestadt Hamburg, in der Freien Hansestadt Bremen sowie in der Stadt Freiburg im Breisgau betreffen.

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