Bundeskartellamt: Hotelverband begrüßt Verbot der Meistbegünstigungsklauseln
Mit der kurz vor Weihnachten verabschiedeten Abstellungsverfügung zum 1. März 2014 hat das Bundeskartellamt die Forderung von HRS nach den immer besten Preisen, Verfügbarkeiten und Konditionen ihrer Hotelpartner über alle Online- wie Offline-Kanäle für klar wettbewerbswidrig erklärt. Die Hotelverbände zeigen sich erleichtert über das Ende des "Paritätenregimes in der Online-Distribution.