Update! Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg kippt Beherbergungsverbot - Sachsen und BW heben es auf
Das überrascht die Tourismusbranche nicht wirklich. Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg hat Medienberichten zufolge einem Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot stattgegeben. Den Antrag gestellt hatte ein Gast aus NRW, der einen Urlaub im Kreis Ravensburg gebucht hatte. Das umstrittene Beherbergungsverbot gilt für Gäste aus innerdeutchen Risikogebieten, in denen 50 neue Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen registriert wurden (7-Tage-Inzidenz). Sachsen und Baden-Württemberg wollen das Verbot jetzt ganz aufheben. Sachsen auch ohne Gerichtsbeschluss.









