Fewos vor Vermietungsverbot: DTV fordert Änderung der Baunutzungsverordnung
Zahlreichen Vermietern von Ferienwohnungen in deutschen Urlaubsorten droht noch immer ein Vermietungsverbot. Laut Baunutzungsverordnung ist ein Nebeneinander von dauerhaftem Wohnen einerseits und zeitweiligem Wohnen zu Erholungszwecken andererseits in allgemeinen und reinen Wohngebieten untersagt.
Die Baunutzungsverordnung, für die der Bund zuständig ist, gilt bereits seit Jahren. Aber erst seit 2013 rücken laut Deutschem Tourismusverband verschiedene Gerichtsurteile diesen unzulässigen Nutzungsmix in den Fokus der Öffentlichkeit. Die Verunsicherung bei Vermietern und Gemeinden sei groß, der wirtschaftliche Schaden immens. Initiativen, die Rechtslage vor den Sommerferien zu klären, blieben bislang ergebnislos. Reinhard Meyer, Präsident des Deutschen Tourismusverbandes (DTV), fordert den Bund zum Handeln auf: „Tradierte, teils über Jahrzehnte gewachsene Strukturen in Tourismusorten müssen erhalten bleiben. Der Ferienwohnungsmarkt braucht eine verlässliche gesetzliche Grundlage, die das Nebeneinander von Ferienwohnen und Dauerwohnen in Wohngebieten erlaubt. Das geht nur über die Änderung der Baunutzungsverordnung“.
Die traditionelle Vermietung von Ferienwohnungen sei in vielen Urlaubsregionen, insbesondere in ländlichen Räumen, von großer wirtschaftlicher Bedeutung. In zahlreichen Tourismusorten unterhielten Einwohner seit vielen Jahren – teilweise in ihren Eigenheimen – eine Ferienwohnung. Nach mehreren Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts Greifswald gingen immer mehr Gemeinden gegen die Vermietung von Ferienwohnungen in Wohngebieten vor. Die Rechtsprechung bei den Gerichten sei jedoch uneinheitlich. Auf Bundesebene herrsche in der aktuellen Diskussion derzeit Stillstand.
Der DTV plädiert dafür, die Baunutzungsverordnung schnellstmöglich zu novellieren. Eine dahingehende Bundesratsinitiative von Mecklenburg-Vorpommern, die auch Schleswig-Holstein unterstützt, wurde demnach vertagt. Auch eine Arbeitsgruppe der Bauministerkonferenz habe bisher keine Einigung erzielen können. DTV-Präsident Meyer appelliert: „Die Thema muss zurück auf die Agenda. Nur durch eine geänderte Baunutzungsverordnung kann eine saubere, rechtssichere Lösung geschaffen werden!“