Bundesgerichtshof kippt auch die "engen" Bestpreisklauseln von Booking.com
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes hat heute auch die „engen“ Bestpreisklauseln des Buchungsportals Booking.com als unvereinbar mit dem Kartellrecht erklärt und das gegenteilige Urteil des 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf vom 4. Juni 2019 aufgehoben.








