München: Airbnb muss Identität von Gastgebern preisgeben

Airbnb Ireland muss Daten zu Gastgebern von vermittelten Wohnungen an die Landeshauptstadt München herausgeben. Dies hat die 9. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts München mit Urteil vom 12. Dezember 2018 entschieden und damit die Klage der Airbnb Ireland UC ab-gewiesen (Az. M 9 K 18.4553).



Durch große Panorama-Fenster schauen die Besucher vom ersten Stock direkt auf die Kühe im unter ihnen liegenden Stall herunter: In Beratzhausen (Kreis Regensburg) sind Gäste bei Kaffee und Kuchen "auf Du und Du mit der Kuh".


