Sommerurlaub und Risikogebiete: Neue Einreiseverordnung beendet Quarantäne für Geimpfte, Genesene und Getestete

am . Veröffentlicht in Politik & Recht

Reisen mir Koffer

 

Mit einer neuen, im Bundeskabinett verabschiedeten Corona-Einreiseverordnung wird das Reisen wieder einfacher: Die Einreisequarantäne fällt für negativ auf Covid-19-Getestete, Geimpfte und Genesene.

Nur für die Rückreise aus einem Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet soll dies noch nicht gelten. Mensche ohne Impfung oder überstandene Covid-19-Infektion können sich demnach freitesten, wenn sie aus einem Risikogebiet einreisen. Dafür reiche ein Antigentest, der nicht älter sei als 48 Stunden, oder ein PCR-Test, der nicht älter sei als 72 Stunden.

Wenn eine Person aus einem Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet komme, muss sie sich weiterhin in Quarantäne begeben. Zudem gelten als geimpft nur Menschen, die mit einem in der EU zugelassenen Vakzin geimpft worden sind, also derzeit mit Impfstoffen von BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson.

Auch Familien sollen im Sommer reisen

Auch für Familien soll das Reisen leichter werden. Eltern müssen zwar geimpft sein, Kinder jedoch nicht. Mit der Neuregelung entfallen demnach wesentliche Hürden für den Urlaub im Sommer. Trotz des optimistischen Ausblicks und der rückläufigen Corona-Zahlen mahnte das Robert Koch-Institut zur Geduld. "Bei aller Zuversicht dürfen wir bitte eines nicht vergessen: Diese Pandemie ist ja nicht vorbei", sagte RKI-Präsident Lothar Wieler.

Auch der DRV zeigt sich stellvertretend für die Branche zufrieden. Das sei eine ausgesprochen gute Nachricht und ein Signal der Zuversicht, es eröffne Urlaubern und auch den Unternehmen der Reisewirtschaft wieder eine positive Perspektive, erklärte der Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV) Norbert Fiebig. „Mit diesem Beschluss kommt die Bundesregierung unserem bereits im vergangenen Jahr ausgearbeiteten Vorschlag ‚Test statt Quarantäne‘ nach. So haben auch diejenigen, die noch keine Möglichkeit hatten geimpft zu werden, die Möglichkeit, ohne Quarantäne zu verreisen. Dem Sommerurlaub am Mittelmeer, nach dem sich so viele Menschen sehnen, steht nichts mehr im Weg.“

Allerdings verlängere die Bundesregierung mit der neuen Corona-Einreiseverordnung auch die Ende März eingeführte Testpflicht für Urlauber, die per Flugzeug aus dem Ausland zurück nach Deutschland reisten – unabhängig davon, ob die Rückreise aus einem Nicht-Risiko- oder Risikogebiet erfolge. Diese Testpflicht gelte für alle noch nicht vollständig geimpften Flugreisenden. „Die generelle Testpflicht im Zielgebiet bis 48 Stunden vor Rückreise aus einem Nicht-Risikogebiet mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 ist nicht mehr nachvollziehbar, zumal sie ausschließlich für Flugreisende nicht jedoch für Reisende, die mit dem Auto oder der Bahn unterwegs sind, gilt. Hier muss schnellstens wieder zu einem risikobasierten Ansatz und einer Orientierung am tatsächlichen Infektionsgeschehen zurückgekehrt werden, fordert Fiebig.

Erneut verweist der DRV-Präsident auf die Studie des Robert-Koch-Instituts, nach der die organisierte Flugreise nicht Treiber der Pandemie ist. Im Übrigen seien die Inzidenzen in vielen Urlaubsgebieten geringer als in Deutschland.

Bild: Getty Images / Canva
 

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