Sonntagsverkauf: Oberverwaltungsgericht kippt Bäderverkaufsverordnung MV

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Mit einem heute verkündetem Urteil hat das Oberverwaltungsgericht in Greifswald die Bäderverkaufsverordnung Mecklenburg-Vorpommern für unwirksam erklärt. Sonntags dürfe dann mit Verweise auf den Tourismus nicht mehr verkauft werden. Verdi hatte geklagt, weil die Gewerkschaft die Sonntagsruhe gefährdet sah.

Nach Auffassung des Gerichts ist die Bäderverkaufsverordnung bereits aus formellen Gründen wegen eines Verstoßes gegen das Zitiergebot des Art. 57 Landesverfassung M-V verfassungswidrig und deshalb unwirksam. Der Antragsgegner habe die ihm verfassungsrechtlich obliegende Pflicht verletzt, die vollständigen Ermächtigungsgrundlagen, auf die die Bäderverkaufsverordnung M-V beruht, zu zitieren. Der Hinweis auf § 10 Satz 1 Ladenöffnungsgesetz in Verbindung mit dem Organisationserlass des Ministerpräsidenten vom 18. November 2011 i.d.F. vom 25. September 2014 genüge nicht. Vielmehr hätte mit Blick auf den erfolgten Zuständigkeitswechsel für Sonn- und Feiertagsrecht vom Innenministerium auf das Justizministerium § 5 Abs. 5 Landesorganisationsgesetz genannt werden müssen.

Eine Entscheidung, ob die Bäderverkaufsverordnung M-V (auch) aus materiellen Gründen zu beanstanden ist, hatte das Oberverwaltungsgericht daher nicht mehr zu treffen. Allerdings hatte das Gericht bereits in der mündlichen Verhandlung am 11.
Juli 2018 deutlich gemacht, dass es gegen § 5 BädVerkVO M-V (Freizeiteinrichtungen) aus materiell-rechtlichen Gründen Bedenken hat. Hingegen hat es sich zu der Anzahl der Sonntage in der Bäderverkaufsverordnung, zu dem sog. Warenkorb und der Zahl der betroffenen Orte nicht abschließend geäußert. das Urteil ist nocht nicht rechtskräftig. Das Wirtschaftsministerium des Landes kann noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht veranlassen.

In einer ersten Stellungnahme sagte Wirtschaftsminister Harry Glawe hierzu: „Die Aufrechterhaltung des Angebotes sonntags öffnen zu können, halte ich in unserem Tourismusland für enorm wichtig. Der Sonntagseinkauf wird von unseren Gästen geschätzt und erwartet. Für die touristische Entwicklung unserer Wirtschaft ist er unverzichtbar. Kühlere Monate, in denen das Wetter ein Sonnenbad und längeren Aufenthalt am Strand erschweren, können so besser abgefedert werden. Letztlich wird im Handel in den touristischen Orten vor allem noch in der Hauptsaison das Geschäft nahezu für das ganze Jahr gemacht. Ich möchte auch klar sagen: Niemand wird gezwungen, sein Geschäft am Sonntag zu öffnen. Die Bäderverkaufsverordnung ermöglicht der heimischen Wirtschaft, zu öffnen und für unsere Gäste bleibt es ein Angebot, sonntags einzukaufen."

Die Gewerkschaft Verdi messe demnach bei ihren Forderungen mit zweierlei Maß, denn in Schleswig-Holstein trage sie eine ähnlich lautende Bäderregelung wie bei uns im Land mit. Umso weniger sei es nachvollziehbar, dass Mecklenburg-Vorpommern das Nachsehen haben soll. Hier entstehe eine Wettbewerbsverzerrung und im Ergebnis bedeutet dies auch einen deutlichen Wettbewerbsnachteil zu Lasten der heimischen Wirtschaft.

Das Ministerium habe nach eigenen Angaben haben vor dem Gerichtstermin der Gewerkschaft einen neuen Entwurf einer Bäderverkaufsverordnung vorgelegt. Ohne Ergebnis. Auch ein unmittelbares Gesprächsangebot nach dem Verhandlungstag sei von Seiten der Gewerkschaft abgelehnt worden.

http://www.mv-justiz.de/pages/verwalt_gerichte/ovg_mv.htm
https://www.regierung-mv.de

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