Beherbergung: Mehrwertsteuer-Sondersatz in der Schweiz wird verlängert

am . Veröffentlicht in Politik & Recht

Der Schweizer Nationalrat hat einer Verlängerung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen zugestimmt. Der bis 2013 befristete Sondersatz von 3,8 Prozent komme somit bis Ende 2017 zum Tragen, sofern auch der Ständerat zustimme.

Tourismusvertreter erachten eine Weiterführung sowohl aus steuerpolitischen wie auch aus wirtschaftlichen Gründen als äußerst sinnvoll und begrüßen den Entscheid des Nationalrates ausdrücklich. Hotelleriesuisse, GastroSuisse, der Schweizer Tourismus-Verband, Parahotellerie Schweiz und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete zeigten sich erfreut, dass die grosse Kammer dieser Einschätzung gefolgt ist und der von Nationalrat Dominique de Buman angeregten Kommissionsinitiative zugestimmt hat. Die unterzeichnenden Verbände seien zudem zuversichtlich, dass auch der Ständerat die Verlängerung des Sondersatzes gutheissen wird.

Der aktuelle Sondersatz für Beherbergungsleistungen von 3,8 Prozent ist im Mehrwertsteuer-Gesetz bis Ende 2013 begrenzt. Im Sinne der Kontinuität sei die Weiterführung des Sondersatzes um weitere vier Jahre bis 2017 für die Branche von großer Relevanz. Dadurch werde vermieden, dass die Beherbergung bis zum Inkrafttreten der laufenden Mehrwertsteuer-Reform zum Normalsatz besteuert werden müsste. Die Steuersätze innerhalb weniger Jahre mehrmals zu ändern, würde zudem für die Branche wie auch für die Verwaltung eine enorme administrative Belastung darstellen.

Exportförderung sicherstellen

Rund 60 Prozent der Übernachtungen in der Schweizer Beherbergung entfielen auf ausländische Gäste. Als viertgrößte Exportbranche der Schweiz könne der Tourismus jedoch  im Vergleich zu anderen Branchen nicht von seinem Exportcharakter profitieren, da die erbrachte Leistung im Inland produziert und konsumiert werde. Der Mehrwertsteuer-Sondersatz als fiskalisches Instrument auf der Angebotsseite sei neben der Nachfrageförderung über Schweiz Tourismus die wichtigste Exportförderung für Tourismusleistungen. Davon profitierten nicht nur entlegene Regionen, sondern die gesamte Wirtschaft.

Wettbewerbsfähigkeit

Der starke Schweizer Franken und das hohe Kostenniveau belasteten den Schweizer Tourismus nach wie vor. Der Sondersatz sei ein wirksames Instrument, um die Nachfrage zu stimulieren und dadurch den Aufschwung im Tourismus zu unterstützen. Gleichzeitig stelle er derzeit die einzige Möglichkeit dar, um eine Entlastung auf der Kostenseite zu bewirken. 24 der 27 EU-Staaten sähen ebenfalls einen speziellen Satz für die Beherbergung vor. Gleiche Rahmenbedingungen, wie unsere Mitbewerber sie kennen, seien für die Branche ein wichtiger Faktor für eine nachhaltige, marktorientierte Strukturentwicklung.

http://www.hotelleriesuisse.ch/

Tags: Land: Schweiz
Destinationen: Alpen

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