Elbphilharmonie kommt bis 2016: Senat stimmt Neuordnung zu

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Der Senat der Stadt Hamburg hat der Neuordnung des Projektes Elbphilharmonie zugestimmt und eine Drucksache beschlossen, mit der die Bürgerschaft um Zustimmung zu der Neuordnung und den damit verbundenen Mehrkosten gebeten wurde.

Grundlage sei der am 1. März 2013 vom Senat veröffentlichte Entwurf einer Neuordnungsvereinbarung. Der Aufsichtsrat der Bau KG hat der Neuordnung bereits am 4. April 2013 zugestimmt.

Die Projektpartner (ReGe/Bau KG, Adamanta, HOCHTIEF, Herzog & de Meuron, Höhler + Partner, CommerzREAL, Skyliving) hätten am 9. April 2013 die Neuordnungsvereinbarung unterzeichnet. Zudem hätten sie die bestehenden Vertragsverhältnisse an die Neuordnung angepasst und neue Verträge geschlossen. Hochtief hatte die Zustimmung zunächst unter den Vorbehalt gestellt, dass der Vorstand der Neuordnung noch zustimmen müsse. Dies sei am Freitag, 12.04.2013 erfolgt. Nachdem auch der Senat der Neuordnung zugestimmt hat, kann diese mit Zustimmung der Bürgerschaft vollständig wirksam werden.

Unabhängig von diesem Vorbehalt hätten die Projektpartner in den vergangenen Wochen bereits mit der Erarbeitung der ausstehenden Planung durch die neu konstituierte Planer-Arbeitsgemeinschaft zwischen Herzog & de Meuron, Höhler + Partner und Hochtief begonnen und ihre Planungsbüros zusammengelegt.

Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz: „Wir gehen heute einen weiteren Schritt in Richtung Realisierung der Elbphilharmonie. Wir sorgen gleichzeitig für Klarheit bei der tatsächlich erfolgten Kostenentwicklung seit der Anfangsphase des Projektes. Es ist für uns eine politische und moralische Verpflichtung, für diese Klarheit zu sorgen. Denn vor dem Hintergrund der Erfahrungen bei großen Bauprojekten mache ich mir Sorgen, dass die in demokratischer Verantwortung stehende Politik in Deutschland Akzeptanz verliert."

Klar sei: Die Probleme hätten vermieden werden können. Wenn man am Anfang den Mut und die Bereitschaft gehabt hätte, das Gebäude fertig zu planen und erst dann die Aufträge zu erteilen, wäre möglicherweise von Beginn an klar gewesen, dass man das Konzerthaus nicht für die damals vermittelten Summen errichten könne.

Kultursenatorin Prof. Barbara Kisseler: „Der monatelange Baustillstand und die schwierigen Verhandlungen haben deutlich gemacht, dass ein erfolgreicher Weiterbau der Elbphilharmonie in den alten Strukturen nicht möglich gewesen wäre. Es war ein hartes Stück Arbeit, das Projekt grundlegend neu zu organisieren." Die Neuordnung sei mit Zugeständnissen auf allen Seiten verbunden gewesen, biete aber die Grundlage, damit endlich wieder auf der Baustelle gebaut werden könne und Hamburg mit der Elbphilharmonie ein herausragendes Konzerthaus bekomme.

Kernpunkte der Neuordnung seien:

  • Die Neuordnung beseitige Geburtsfehler des Projektes, indem das Dreiecksverhältnis Stadt – Generalunternehmer– Generalplaner aufgelöst werde.
  • Hochtief übernehme sämtliche Planungs- und Baurisiken.
  • Das Bauunternehmen werde die noch ausstehenden Planungen, unter anderem die TGA-Planung, in einer Arbeitsgemeinschaft zusammen mit den Architekten Herzog & de Meuron und Höhler + Partner erbringen.
  • Die Architekten würden die Bauphase kontinuierlich begleiten und Hochtief garantiere bei der planerischen und baulichen Umsetzung die Einhaltung der Qualitätsansprüche der Architekten („HdM-Label“).
  • Zur Sicherstellung der vertragskonformen Qualitäten und der Funktionsfähigkeit der Planung und der Bauausführung sei vereinbart, dass gemeinsam ausgewählte öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige planungs- und baubegleitend beauftragt würden.
  • Hochtief verpflichtet sich, Akustikvorgaben und Optimierungen des Akustikers Yasuhisa Toyota umzusetzen.
  • Die Stadt erhalte für den Konfliktfall gesonderte Kündigungsrechte. Die Stadt könne unter anderem kündigen, wenn Hochtief bestimmte Zwischentermine nicht einhalte oder es zu einem vorzeitigen Ende der Zusammenarbeit von Hochtief mit den Architekten komme, soweit der Konflikt von Hochtief verschuldet werde.
  • Hochtief muss Strafzahlungen an die Stadt leisten, sollten Zwischentermine nicht eingehalten werden.
  • Hochtief übergebe bis 30.06.2016 den Konzertbereich der Elbphilharmonie an die Stadt. Die Gesamtfertigstellung der Elbphilharmonie sei bis 31.10.2016 garantiert.

www.hamburg.de

Bild: http://pixabay.com/de/hamburg-hafen-deutschland-elbe-66588/

Tags: Bundesland: Hamburg
Städte: Hamburg
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