Projektaufruf: Modellprojekte für Nationalen Radverkehrsplan 2020 gesucht

am . Veröffentlicht in Natur- und Aktivtourismus

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Im Rahmen des Förderprogramms "Nationaler Radverkehrsplan 2020" startet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) einen Projektaufruf für 2019. Ein Förderschwerpunkt ist auch für den Tourismus interessant.

Das BMVI fördert innovative Projekte im Bereich des Radverkehrs, die der Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans 2020 (NRVP) dienen. 2019 sollen vorrangig Projekte zu folgenden Themenfeldern gefördert werden:

1. Förderschwerpunkt Verkehrssicherheit

In diesem für den Tourismus weniger relevanten Bereich sollen insbesondere Vorhaben mit den folgenden Inhalten unterstützt werden:

  • Aufschluss über die Dunkelziffer und die Typisierung von polizeilich nicht erfassten Unfällen oder Beinaheunfällen,
  • weitere Erkenntnisse bei Unfällen zwischen Radfahrenden untereinander, zwischen Radfahrenden und Kraftfahrzeugfahrenden oder zwischen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden sowie Konzepte zur Vermeidung dieser Unfälle,
  • spezifische Erkenntnisse zum unterschiedlich wahrgenommenen Sicherheitsgefühl – so stellt das subjektive Sicherheitsgefühl von unterschiedlichen Typen Radfahrender, beispielsweise nach Alter und Geschlecht, einen wichtigen Aspekt in der Wahl der Führungsform der Radverkehrsinfrastruktur dar,
  • gezielte Einbeziehung unterschiedlicher Akteure wie Polizei oder Fahrschulen bei der Konfliktanalyse sowie bei der Konfliktbewältigung,
  • Entwicklung und/oder Untersuchung von Strategien zur Sensibilisierung für den Radverkehr einschließlich der Beachtung der Verkehrsregeln – zum Beispiel Fahrradstaffeln der Polizei,
  • Einbeziehung von Radfahrenden in die Entwicklung neuer Technologien zur Erhöhung der Verkehrssicherheit,
  • Forcieren des Themas Radverkehrssicherheit in der Lehre, Erziehung und Bildung,
  • Entwicklung und/oder Untersuchung einer fehlerverzeihenden Infrastruktur, auf der sich Nutzende sicher fühlen.

2. Förderschwerpunkt Nutzerfreundlichkeit

Unterstützt werden sollen insbesondere Vorhaben mit den folgenden Inhalten:

  • Entwicklung und/oder Untersuchung einer besonders fehlerverzeihenden Infrastruktur, auf der sich Nutzende sicher fühlen,
  • komfortable Einrichtungen, die das Radfahren beispielsweise an Knotenpunkten oder Steigungen attraktiver machen und das Interesse bei anderen Verkehrsteilnehmenden wecken,
  • gezielter Einsatz von Kommunikationsmaßnahmen zur Sichtbarmachung der Radverkehrsinfrastruktur. Denn häufig sind gute Radverkehrsinfrastrukturen zwar existent (z. B. auf parallel zur Hauptstraße verlaufenden Straßen), werden aber von Radfahrenden und insbesondere von potenziellen Radfahrenden nicht wahrgenommen,
  • Infrastrukturvorhaben, bei denen mit Hilfe von Gamification der Spaß am Fahrradfahren gefördert wird.

Gefördert werden Vorhaben mit innovativen Ansätzen, hohem Erkenntnisgewinn sowie möglichst großem und realistischem Anwendungspotenzial. National und international bereits vorliegende Projekte, Erfahrungen und Erkenntnisse sowie der Stand der Forschung und der Stand der Technik sollen berücksichtigt werden. Das BMVI begrüßt insbesondere Projekte, an denen sich unterschiedliche Partner beteiligen und/oder die sich auf mehr als eine Region beziehen.

Die Förderschwerpunkte 2019 schließen die Förderung von innovativen Projektideen aus anderen Handlungsfeldern des NRVP oder im Zusammenhang mit anderen Wirkungszusammenhängen (z. B. Klima- und Umweltschutz) nicht aus.

Welche Voraussetzung müssen die Projekte erfüllen?

Gefördert werden nicht investive Modellprojekte, die

  • einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für den Radverkehr in Deutschland leisten oder
  • nachhaltige Mobilität sichern

und zugleich

  • Ergebnisse bringen, die auf vergleichbare Anwendungsfälle übertragbar sind oder
  • neue Erkenntnisse über das bearbeitete Thema liefern.

Wer kann einen Projektvorschlag einreichen?

Die Projektförderung richtet sich an alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Natürliche Personen des Privatrechts können mit einer juristischen Person des Privatrechts zusammenarbeiten und entsprechend einen gemeinsamen Projektvorschlag einreichen.

Alle Infos hier...

 

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