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Gastgewerbe: Baden-Württemberg führt Tourismusfinanzierung Plus fort

am . Veröffentlicht in Hotellerie & Hospitality Management

Restaurant innen

 

Das Land Baden-Württemberg führt das Förderprogramm Tourismusfinanzierung Plus ab 1. Juni 2022 fort und stellt dafür 8 Millionen Euro zur Finanzierung von Tilgungszuschüssen im Rahmen von zinsverbilligten Darlehen bereit.

„Es freut mich sehr, dass ab Juni wieder Anträge für diese hochattraktive Förderung über die L-Bank gestellt werden können. Wir knüpfen damit an den Erfolg aus dem Jahr 2021 an und stärken eine Branche, die besonders hart von den Einschnitten durch die Pandemie betroffen war“, erklärte Staatssekretär Dr. Patrick Rapp. „Mit den nun zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen wir gerade die kleinen und mittleren Unternehmen aus dem Gastgewerbe, soweit sie überwiegend dem Tourismus dienen, langfristig. Damit lassen sich wichtige Investitionen anstoßen, die die Wettbewerbsfähigkeit der baden-württembergischen Reisedestinationen steigern. Denn die Qualität im Gastgewerbe ist das Aushängeschild für unser Tourismusland. Investitionen in das Angebot werden sich langfristig für alle auszahlen.“

Mit dem Neustart des Investitionsprogramms Tourismusfinanzierung Plus bietet die L-Bank einen zinsverbilligten Kredit in Kombination mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 6 Prozent beziehungsweise bis maximal 200.000 Euro an. In Kombination mit dem Zinsvorteil kann der Subventionswert im Einzelfall bei bis zu 9 Prozent liegen. Gefördert werden Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen aus dem touristisch geprägten Gastgewerbe. Die Unternehmen erhalten aus einer Hand bei ihrer Hausbank ein zinsverbilligtes Darlehen mit einem attraktiven Tilgungszuschuss.

Die Tourismusfinanzierung Plus kann über die Hausbanken bei der L-Bank beantragt werden. Über das Förderprogramm können kleine und mittelständische Unternehmen (KMU entsprechend der EU-Definition) aus dem touristisch geprägten Gastgewerbe ein zinsverbilligtes Darlehen mit einem zusätzlichen Tilgungszuschuss erhalten. Voraussetzung ist, dass der Betrieb überwiegend dem Tourismus dient. Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in touristische Einrichtungen, wie zum Beispiel Modernisierungen und Sanierungen von bestehenden Gebäuden, Erweiterungen von bestehenden Gebäuden in Verbindung mit Modernisierungen, Neubauten in Verbindung mit Modernisierungen und Betriebsübernahmen, sofern mit der Übernahme Investitionen in eine touristische Einrichtung verbunden sind. Die Förderdarlehen können mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank oder der L-Bank kombiniert werden.

Zum Programm

Bild: Pixabay kaboompics / Canva

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