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Bayern: Landesweites Verbot der Übernachtungssteuer beschlossen

am . Veröffentlicht in Hotellerie & Hospitality Management

In Bayern geht der juristische Kampf um die Übernachtungssteuer weiter. Der Bayerische Landtag hat jetzt in Zweiter Lesung die Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen und damit lokale Übernachtungssteuern ausdrücklich untersagt.

München hatte erst kürzlich eine derartige Steuer angekündigt. Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann begrüßte diese Entscheidung: "Mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes schieben wir einer Übernachtungssteuer den Riegel vor. Damit sind auch die Pläne der Landeshauptstadt München vom Tisch."

Erst am Vortag hatte der Münchner Stadtrat noch die Einführung einer solchen Steuer beschlossen. Hermann: "Eine Übernachtungssteuer schadet dem Tourismus. Sie ist den bayerischen Beherbergungsbetrieben nach den Schwierigkeiten durch die Corona-Pandemie und erst recht in Zeiten hoher Inflation nicht zuzumuten. Solch eine Steuer belastet Hotels, Pensionen und deren Gäste durch höhere Preise und zusätzliche Bürokratie."

Der Kommunalminister wies darauf hin, dass eine solche „Übernachtungssteuer“ zudem anderen Steuererleichterungen für das Beherbergungsgewerbe zuwiderlaufen würde: "Der Bundesgesetzgeber hat 2010 den Umsatzsteuersatz für die unternehmerische Vermietung von Wohn- und Schlafräumen auf sieben Prozent gesenkt, um die Beherbergungsbetriebe zu entlasten. Eine Übernachtungssteuer würde das krass konterkarieren.“ Die Landeshauptstadt müsse andere Möglichkeiten finden, um ihre Stadtkasse aufzubessern. "Den Bürgerinnen und Bürgern neue Steuern oder Abgaben aufzubürden, ist der falsche Weg", betonte der Minister.

Nicht gelten lässt Herrmann auch das Argument, dass Kommunen in anderen Bundesländern oder anderen europäischen Ländern Übernachtungssteuern erheben: "Das ist der berühmte Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen. Die Landeshauptstadt München profitiert ohnehin bereits vom überdurchschnittlichen Preisniveau bei Übernachtungen, beispielsweise in Form der Umsatzsteuer."

Der von der Landeshauptstadt angekündigten Klage gegen die Gesetzesänderung sehe der Minister äußerst gelassen entgegen: "Das Verbot der Übernachtungssteuer ist rechtlich einwandfrei und entspricht der Tradition bayerischer Gesetzgebung seit 1979, als Getränkesteuer, Jagdsteuer, Speiseeissteuer und Vergnügungssteuern abgeschafft wurden."

https://www.stmi.bayern.de/

 

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