Deutschland im Winterschlaf: Verschärfter Lockdown bis zum 14.02. - keine Ausgangsbeschränkungen

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Bundeskanzleramt

 

Nur Optimisten haben daran geglaubt, dass der Lockdown Ende Januar enden würde. Mindestens bis zum 14.02. werden die Maßnahmen verlängert - und verschärft.

So soll künftig in Bus und Bahn eine strengere Maskenpflicht gelten, die vorsieht, dass eine medizinische Maske getragen werden muss - keine Alltagsmasken mehr. Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten*innen einigten sich zudem darauf, dass Arbeitgeber*innen künftig Homeoffice ermöglichen MÜSSEN, wo es möglich ist. Dazu soll das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Verordnung befristet bis zum 15. März 2021 erlassen. Auch Kitas und Schulen in Deutschland bleiben bis zum 14. Februar geschlossen, worum es Medienberichten zufolge heftigen Streit gegeben haben soll.

Da - wie üblich - die Länder für die Umsetzung der Auflagen zuständig sind, ist - wie üblich - damit zu rechnen, dass die Länder die ein oder andere Regelung sehr individuell auslegen. In den letzten Tagen zeichnete sich eine leichte Verbesserung der Infektionssituation ab. Jedoch dürfte die Angst vor einer Ausbreitung hoch ansteckender Coronavirus-Mutationen wesentlich zur Beschlussfassung beigetragen haben.

Die Reiseregelungen

Merkel kündigte auch an, dass in Europa grenzüberschreitend eine Vereinheitlichung von Maßnahmen angestrebt werde. Deshalb will Deutschland auf dem Europäischen Rat am 21. Januar 2021 dafür werben, dass in den europäischen Staaten vergleichbare und synchronisierte Maßnahmen zur
Erkennung und Eindämmung von Virusmutanten und zur Reduzierung des Infektionsgeschehens insgesamt ergriffen werden, um weitergehende
Beschränkungen bei der Einreise zu vermeiden.

Bereits in dieser Woche hat der Bund eine Einreiseverordnung erlassen, die die bestehenden kurzfristig vor Weihnachten ergriffenen Einreisebeschränkungen bezüglich des Vereinigten Königsreichs und Südafrika ablösen und nunmehr generell bei Einreisenden aus Ländern, die als Verbreitungsgebiet problematischer Virusvarianten eingestuft werden, greifen und neben Auflagen für die Beförderer von Reisenden auch
verschärfte Test- und Quarantänepflichten vorsehen.

Darüber hinaus hat Deutschland bei Einreisen aus Risikogebieten zusätzlich neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht, die vorzeitig beendet werden kann, sobald ein negatives Testergebnis eines frühestens am fünften Tag der Quarantäne erhobenen Coronatests vorliegt, eine Testpflicht bei Einreise eingeführt (Zwei-Test-Strategie). Auch im Rahmen dieser neuen Strategie sei die besondere Situation der Grenzregionen (Grenzpendler) berücksichtigt. Der Testpflicht bei Einreise kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung
unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden. Bei Mutationsgebieten ist der Test vor Einreise obligatorisch.

Bund und Länder weisen noch einmal eindrücklich darauf hin, dass Reisen in Risikogebiete ohne triftigen Grund unbedingt zu vermeiden sind und dass neben der Test- und Quarantänepflicht eine Verpflichtung zur digitalen Einreiseanmeldung bei Einreisen aus Risikogebieten besteht.

Vermeintliche Verbesserungen bei der Überbrückungshilfe

Zuletzt waren die komplizierten Verfahren und die schleppende Auszahlung der staatlichen Hilfen heftig kritisiert worden. Nun werden noch einmal Verbesserungen angekündigt, die jedoch einem Realitätscheck noch standhalten müssen. Für den besonders betroffenen Einzelhandel würden die
handelsrechtlichen Abschreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigt. Der Bund will außerdem die Zugangsvoraussetzungen insgesamt vereinfachen und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbständige anheben. Da viele Unternehmen angesichts der Dauer der Pandemie an die geltenden beihilferechtlichen Obergrenzen stoßen, will sich die Bundesregierung bei der Europäischen Kommission für die Anhebung der beihilferechtlichen Höchstsätze einsetzen.

Der Bund will demnach auch die Abschlagszahlungen anheben und direkt vornehmen. Die Länder sollen die regulären Auszahlungen bewerkstelligen. Nachdem der Bund die Voraussetzungen geschaffen habe, würden Bund und Länder die Auszahlungen so schnell wie möglich realisieren. Die Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III würden im Monat Februar erfolgen. Die Fachverfahren würden
werden so rechtzeitig programmiert, dass die abschließenden Auszahlungen durch die Länder im Monat März erfolgen könnten.

Die Insolvenzantragspflicht für Geschäftsleiter von Unternehmen, die einen Anspruch auf die Gewährung finanzieller Hilfeleistungen im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie haben und rechtzeitig einen entsprechenden, aussichtsreichen Antrag gestellt haben, wird bis Ende April ausgesetzt.

https://www.bundesregierung.de/

 

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