Der Wellenbrecher: Freizeit-, Kultur- und Tourismuslockdown ab 2. November

am . Veröffentlicht in Politik & Recht

Kanzlerin Merkel

 

Bundeskanzlerin Merkel und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben neue Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Es gehe darum, eine nationale Gesundheitsnotlage zu vermeiden, betonte Merkel. Dafür brauche es im November eine gemeinsame, befristete Kraftanstrengung.

Angesichts der inzwischen exponentiellen Infektionsdynamik und um eine Überforderung des Gesundheitssystems zu verhindern, haben Bund und Länder zusätzliche Corona-Maßnahmen beschlossen. "Wir müssen handeln, und zwar jetzt", betonte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach den Beratungen. Angesichts der beschlossenen Einschränkungen sei dies ein "schwerer Tag" - aber es gelte einen Weg zu finden, nicht in eine gesundheitliche Notlage zu kommen.

Die Maßnahmen gelten demnach ab 2. November und würden bis Ende November befristet. Ziel sei es, das Infektionsgeschehen aufzuhalten und die Zahl der Neuinfektionen wieder in die nachverfolgbare Größenordnung von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche zu senken.

Kontakte auf absolut nötiges Minimum reduzieren

Alle Bürgerinnen und Bürger seien jetzt angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu beschränken. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit sei daher nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes, jedoch in jedem Falle maximal mit 10 Personen gestattet. Die Bürgerinnen und Bürger seien aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu verzichten. Das gelte auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge.

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Gastronomiebetriebe müssen temporär schließen

Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen seien, würden geschlossen. Dazu gehören etwa Theater, Konzerthäuser, Kinos oder auch Fitnessstudios. Auch der Freizeit- und Amateursportbetrieb werde eingestellt - mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Profisportveranstaltungen könnten nur ohne Zuschauer stattfinden.

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Schulen und Kitas bleiben geöffnet

Auch Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Die Lieferung und Abholung von Speisen sei davon ausgenommen. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege würden ebenfalls geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physiotherapien, blieben weiter möglich. Auch Friseursalons und der Groß- und Einzelhandel blieben unter Hygiene-Auflagen geöffnet. Der Schul- und Kita-Betrieb gehe weiter, die Länder entscheiden über die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

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Bund gewährt außerordentliche Wirtschaftshilfe

Unternehmen und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen erfasst werden, wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren. Bestehende Hilfsmaßnahmen für Unternehmen und Einrichtungen, die auch weiterhin erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebs hinnehmen müssen, würden verlängert. Dies gilt etwa den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbständigen. Allerdings haben sich diese Maßnahmen bisher als weitgehend wirkungslos erwiesen und werden kaum abgerufen.

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Nach Ablauf von zwei Wochen wollen Bund und Länder sich erneut beraten und notwendige Anpassungen vornehmen. Einen ausführlichen Bericht zu den Maßnahmen gibt es hier.

www.bundesregierung.de

Foto: Bundesregierung/Bergmann

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