Landkreis Berchtesgadener Land: Strenge Ausgangsbeschränkungen - Lockdown auch für Hotels und Gastronomie

am . Veröffentlicht in Politik & Recht

Berchtesgaden

 

Heute geht der Landkreis Berchtesgadener Land in eine Art neuerlichen Lockdown. Vermutlich wird es nicht der letzte sein. Für den Tourismus vor Ort ist es eine weitere Katastrophe.

Ab heute (20.10.2020), 14 h, dürfen Einwohner des Landkreises ihre Wohnung nur noch aus triftigen Gründen verlassen. Und auch Hotel-, Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe sowie die Schulen und Kitas werden wieder geschlossen. Die Gastronomie darf Essen nur zum Mitnehmen anbieten. Die Regeln gelten vorerst bis zum 02. November.

Nach vergangenem Wochenende mit den steigenden Infektionszahlen und im Anschluss an die eine Sitzung des großen Krisenstabs stellte Landrat Bernhard Kern gestern das neue Maßnahmenpaket für den Landkreis vor. Zuvor hatten sich verschiedene Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen des Landkreises über die akute Entwicklung besorgt gezeigt. Landrat Bernhard Kern: „Im engen Austausch mit der Bayerischen Staatsregierung und der Regierung von Oberbayern haben wir uns mit den Beteiligten des Corona-Krisenstabs des Landkreises abgestimmt: Eine Ausweitung des diffusen Infektionsgeschehens im gesamten Landkreis muss dringend unterbunden werden. Dieses Geschehen ist nicht auf einzelne Schwerpunkte oder Orte im Landkreis zu reduzieren. Und: Ein weiterer Anstieg ist zu befürchten."

Daher wurde in Abstimmung mit den Bayerischen Ministerinnen Melanie Huml und Michaela Kaniber sowie Regierungspräsidentin Maria Els die weitere Vorgehensweise im Landkreis festgelegt und eine Anpassung der Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht. In dieser angepassten Allgemeinverfügung sei vorgesehen, dass physische Kontakte auf das Minimum reduziert werden. Es gibt somit eine massive Beschränkung des öffentlichen Lebens in der Kontaktaufnahme. Betroffen werden sein unter anderem Freizeit-, Sport und Kultureinrichtungen, Schulen und Kita-Einrichtungen (die Organisation von Notbetreuungsprogrammen für Schul- und Kita-Kinder laufen), Hotel-, Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen sowie Altenheime. Auch wird die Maskenpflicht an öffentlichen Orten und Verkehrswegen ausgeweitet.

Erlaubt sind weiterhin die Wege zur Arbeit, auch das Einkaufen für den persönlichen oder medizinischen Bedarf. Offen haben auch der Einzelhandel und die Dienstleistungsbetriebe.

https://www.lra-bgl.de/


Bild: https://pixabay.com/de/photos/berchtesgaden-berge-2928712/

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