Bundesverwaltungsgericht: Eintrittsgebühr zum Strand unzulässig

am . Veröffentlicht in Politik & Recht

Das Bundesverwaltungsgericht hat im Fall der Gemeinde Wangerland entschieden, dass eine Eintrittsgebühr für den Strand nicht rechtens ist.

Bisher hatte die Gemeinde Wangerland Eintrittsgelder verlangt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nunmehr final entschieden: Diese Praxis ist unzulässig. Demnach müssen auch andere Gemeinden an der Nord- und Ostseeküste die von ihnen erhobenen Strandgebühren hinterfragen.

Geklagt hatten zwei Bürger von Nachbargemeinden, die bereits für einen Spaziergang am Strand zahlen sollten. Die Strände von Hooksiel und Horumersiel-Schillig waren nicht mehr frei betretbar - nur noch von Gemeindemitgliedern und Gästen mit Kurkarte. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass ein sauberer Strand und das Aufschütten von Sand nicht ausreichten, um eine Gebühr zu erheben. Nur dort, wo etwa Kioske, Umkleidekabinen und Toiletten vorgehalten würden, sei dies zulässig.

Die Leipziger Richter stützten sich in ihrem Urteil unter anderem auf Artikel 2 des Grundgesetzes, der die allgemeine Handlungsfreiheit vorsieht. Wie weitreichend das Urteil ist, bleibt noch abzuwarten.

www.bverwg.de
www.wangerland.de

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