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Koalitionsausschuss: Umsatzsteuer für Gastronomie wird in der Corona-Krise gesenkt - auch Verlustverrechnung kommt

am . Veröffentlicht in Hotellerie & Hospitality Management

Gastronomie, Bar, innen

 

Ersten Medienberichten zufolge hat sich die Koalition in langwierigen Verhandlungen bis in die Nacht zum Donnerstag hinein darauf geeinigt, die Umsatzsteuer für die Gastronomie zu senken.

Demnach werde die Mehrwertsteuer für Speisen für ein Jahr gesenkt. Vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 soll der Satz auf sieben Prozent reduziert werden. Bisher gilt der reguläre Satz von 19 Prozent.

Der Maßnahme werden jedoch kaum die entscheidenden Wirkungen zugetraut. Norbert Kunz, Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbandes (DTV), atte noch am Mittwoch nachmittag erklärt: „Die Restaurants gehörten mit zu den ersten Einrichtungen die schließen mussten – und sie gehören zu den Betrieben, die auch nach der schrittweisen Wiedereröffnung einen längeren Atem brauchen. Diese vor allem kleinen, inhabergeführten Unternehmen beim Hochfahren zeitweise durch Steuersenkungen zu unterstützen, kann sicherlich ein richtiges Signal sein.“ Notwendig sei jetzt allerdings in einem ersten Schritt, die Gastronomie und alle anderen existenzbedrohten Akteure und Betriebe des Deutschlandtourismus, heil durch die Krise zu bringen und ihnen eine Perspektive zu geben. Die Vermieter von Ferienwohnungen, die Betreiber von Campingplätzen, die Gästeführer oder Schausteller – für viele von ihnen gibt es auch nach Wochen keine Unterstützung und sie stehen vielfach vor dem Ende ihrer wirtschaftlichen Existenz.

Für Norbert Kunz ist klar: „Notwendig ist unverzüglich ein Rettungsschirm Deutschlandtourismus des Bundes mit Soforthilfen für alle existenzbedrohten Betriebe bis 250 Mitarbeiter. Ein solcher Rettungsschirm sorgt zielgerichtet dafür, dass der Deutschlandtourismus in seiner Vielfalt die Krise übersteht.“

Der Koalitionsausschuss hat auch als Corona-Sofortmaßnahme beschlossen, dass sie für kleine und mittelständische Unternehmen die pauschalierte Herabsetzung bereits für 2019 geleisteter Vorauszahlungen in Hinblick auf Verluste im Jahr 2020 ermöglicht (Verlustverrechnung).

https://www.cdu.de/corona/ergebnis-koalitionsausschuss
www.spd.de
www.deutschertourismusverband.de

Bild: https://pixabay.com/de/photos/innerhalb-restaurant-bar-tisch-2598319/

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