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Kurtaxe in Bayern: Änderung des Kommunalabgabengesetzes geplant

am . Veröffentlicht in Strategie, Orga & Finanzen

München

 

Auf Initiative der CSU-Fraktion wurde gemeinsam mit den Freien Wählern ein Entwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes in den Bayerischen Landtag eingebracht.

Kurorte sollen demnach ihre Einnahmen aus den Kurabgaben künftig zur Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs sowie für ortsübergreifende Veranstaltungen und Erholungsangebote in der Region verwenden dürfen. "Wenn Gemeinden ihren Gästen kostenlose Fahrten anbieten wollen, müssen sie das nicht mehr aus der eigenen Tasche bezahlen, sondern können bei der Finanzierung auf die Kurbeiträge zurückgreifen. Dass die zweckgebundenen Tourismusabgaben bislang nicht für ortsübergreifende Erholungsangebote in unseren Urlaubsregionen verwendet werden können, ist ebenfalls aus der Zeit gefallen", sagt Klaus Holetschek, der Initiator der Gesetzesänderung.

Klaus Stöttner, der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Tourismus der CSU- Landtagsfraktion, ergänzt: "Kurgäste sind heute weit über die Grenzen des jeweiligen Kurortes hinaus unterwegs und genießen die vielfältigen Angebote im Umland. Ein starker ÖPNV macht unsere Tourismusregionen in Bayern daher noch attraktiver. Zudem können die Kurorte damit einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz leisten."

www.csu-landtag.de

 

Bild: https://pixabay.com/de/photos/bayern-landeshauptstadt-m%C3%BCnchen-63268/

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