Ostergeschäft fällt aus: Keine Öffnungen von Ferienhäusern und Ferienwohnungen

am . Veröffentlicht in Politik & Recht

Michelle Schwefel

 

Der Lockdown und damit das Beherbergungsverbot sind bis zum 18. April verlängert. Damit fällt auch in diesem Jahr das Ostergeschäft aus. Für die Branche, die seit Monaten auf ein positives Signal wartet, ist dies auch im Hinblick fehlender Wirtschaftshilfen eine Katastrophe.

„Wir sind bestürzt, ob der Beschlüsse des gestrigen Corona-Gipfels. Die Politik ist der Branche eine Perspektive schuldig geblieben. Schon wieder“, sagt Michelle Schwefel vom Deutschen Ferienhausverband. „Schlimmer noch: Man hat uns einfach aus den Beschlüssen herausgestrichen. Man gibt uns nicht einmal eine Erklärung, warum Ferienhausurlaub im eigenen Land als kontaktarme Urlaubsform weiterhin verboten bleibt, man sich aber in den Flieger setzen kann, um ins Ausland zu reisen. Man bleibt uns die Erklärung schuldig, warum die Erkenntnisse des RKI, dass verantwortungsvolles Reisen kein Pandemietreiber ist, für den Inlandstourismus ignoriert werden. Nach einem Jahr der Pandemie mit insgesamt sieben Monaten Lockdown ohne Aussicht auf ein Ende haben wir auf ein positives Signal gehofft. Über Vermittler und Vermieter wird nun eine Storno-Welle hereinbrechen und die wenigsten Gäste werden sich mit einer erneuten Umbuchung oder einem Gutschein zufriedengeben.“
 
Der DFV habe Verständnis dafür, dass angesichts der dritten Welle mit Umsicht gehandelt werden müsse. Aber Hygienekonzepte, Selbstversorgung sowie eine autarke Anreise im PKW hätten einen verantwortungsvollen Tourismusneustart möglich gemacht. „Zudem gibt es viele Menschen, die momentan am Limit ihrer Kräfte sind und dringend eine Auszeit in der Natur gebraucht hätten“, sagt Schwefel.

Erst gestern habe der DFV das vorgeschlagene Konzept, Ferienhäuser und Ferienwohnungen zumindest im eigenen Bundesland zu erlauben, positiv bewertet. Dass das Thema nun komplett vom Tisch ist, ist für die Branche eine Katastrophe. „Wir bedanken uns ausdrücklich bei den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der fünf Länder, die sich für diese Lösung eingesetzt haben. Das wäre ein erster Schritt gewesen. Uns macht aber wütend, dass wir im Tourismus die Fehler ausbaden müssen, die andere gemacht haben. Die schleppende Impfkampagne, fehlende Tests, mangelnde Nachverfolgung, das sind Versäumnisse der Politik, die uns in die aktuelle Lage gebracht haben. Und im Ergebnis bleiben Ferienhäuser geschlossen und die Gäste müssen zuhause bleiben. Wir halten das weder für verhältnismäßig noch für wirkungsvoll.“
 
Der Deutsche Ferienhausverband verweist darauf, dass man Betreibern nicht einerseits das Geschäft abdrehen kann, aber dann mit den wirtschaftlichen Folgen allein lässt. Das genau sei aber bei Ferienwohnungsanbietern der Fall.
 
„Jetzt müssen dringend Hilfen her, und zwar für alle, die durch das Berufsverbot wirtschaftlichen Schaden erleiden. Das sind in erster Linie die Privatvermieter, die keinerlei Corona-Hilfen erhalten. Vermieter, die beispielsweise in eine Ferienimmobilie investiert haben, um für das Alter vorzusorgen. Es kann nicht sein, dass die finanziellen Belastungen wie Nebenkosten oder Zinsen weiterlaufen, aber kein Recht auf Hilfen besteht“, erklärt Schwefel. 
 
Nicht zuletzt ist offen, in welche Richtung die Überbrückungshilfen weiterentwickelt werden. Wenn es dabei bleibe, dass kein Unternehmerlohn in die Berechnung mit eingeht, dass nur Provisionsausfälle für stornierte Reisen erstattungsfähig seien, in einer Zeit, wo ausbleibende Buchungen ein großes Problem sind, dann werde es auch für manche Agentur eng werden. Viele Soloselbständige und Kleinunternehmen haben nicht die Rücklagen, um Betriebskosten und das eigene Einkommen über Monate aus Rücklagen zu finanzieren. Hier muss die Regierung dringend handeln.
 
Jeder zweite Vermieter befürchte bereits, seine Ferienwohnung schließen zu müssen, lediglich sechs Prozent können Hilfen beantragen (Quelle: Corona-Gastgeberumfrage 2021).

https://www.deutscher-ferienhausverband.de/

Foto: Pressebild

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