Europaweite Corona-Ampel kommt: Reisebeschränkungen und Reisewarnungen sollen koordiniert werden

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Frau Reiseplanung

 

Bei Reisen innerhalb der EU sollen die Einstufung von Corona-Risikogebieten sowie Test- und Quarantänevorschriften klarer und vorhersehbarer werden. Das Instrument dazu: eine europaweite Corona-Ampel - mit einem Makel für die Reisenden.

Auf eine entsprechende Empfehlung zur besseren Koordinierung von Reisebeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie haben sich die Mitgliedstaaten am Dienstag geeinigt. Dazu gehört eine Karte der gesamten EU mit einheitlichen Farbcodes, grün, orange, rot, die auf der Grundlage gemeinsamer Kriterien erstellt werden soll. Informationen über Reisebeschränkungen sollten in der Regel 24 Stunden vor Inkrafttreten der Maßnahmen veröffentlicht werden. Ausnahmen von der Quarantänepflicht soll es etwa für Grenzpendler oder aufgrund wichtiger familiärer Gründe geben.

Re-open EU wird zentrale Plattform

Alle Informationen über Reisen innerhalb der EU werden auf der Plattform „Re-open EU“ verfügbar sein, auf der auch die regelmäßig vom Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten veröffentlichte einheitliche Karte verlinkt ist.

Die Kommission hatte am 4. September 2020 einen Vorschlag vorgelegt zur besseren Koordinierung der Reisebeschränkungen aufgrund von COVID-19 führen sollte.

In einer Erklärung begrüßte die Kommission die heutige Einigung der Mitgliedstaaten auf den Kommissionsvorschlag: „Durch die Pandemie wird unser Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU erheblich beeinträchtigt. Hinzu kommt, dass die Bürgerinnen und Bürger mit sehr vielen unterschiedlichen Vorschriften und Verfahren sowie mit unklaren Informationen über Gebiete mit hohem und geringem Risiko konfrontiert sind. Darüber hinaus mangelt es an Klarheit darüber, was bei Reisen zu tun ist. Vor einem Monat legte die Kommission einen Vorschlag dazu vor, wie diese Herausforderungen bewältigt und Millionen von EU-Bürgern, die täglich innerhalb der EU unterwegs sind, unterstützt werden können. Heute haben die Mitgliedstaaten eine Einigung darüber erzielt, wie dies in die Praxis umgesetzt werden kann."

Eine Karte der gesamten EU mit einheitlichen Farbcodes, die auf der Grundlage gemeinsamer Kriterien vom Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten erstellt wird, sei das erste wichtige Ergebnis. Die EU-Kommission fordert die Mitgliedstaaten jetzt auf, dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Daten zur Verfügung gestellt werden, damit die Karte wöchentlich mit genauen Informationen über die epidemiologische Lage in der EU und ihren Regionen aktualisiert werden könne.

Das Corona-Ampelsignal alleine reicht nicht

Dass die Mitgliedstaaten sich auf einander zubewegt haben, sende ein deutliches Signal an die Bürgerinnen und Bürger. Es sei ein Beispiel dafür, dass die EU dort handele, wo sie unbedingt handeln sollte, lobt sich die EU-Kommission selbst. Doch die Lösung klingt aus touristischer Sicht besser, als sie ist. Die Mitgliedstaaten können nämlich nach wie vor darüber entscheiden, welche beschränkenden Maßnahmen wie Quarantäne oder Tests sie anwenden möchten. Damit ist zwar das "Ampelsignal" gleich, die Folgen für die Reisenden jedoch in keiner Weise. Absolute Klarheit sieht anders aus.

Die Kommisson appelliert an die einzelnen Staaten, dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger gemäß der erzielten Vereinbarung künftig klar und rechtzeitig darüber informiert werden, was sie tun müssen und welche Beschränkungen gelten. Die Mitgliedstaaten hätten sich auch auf die gegenseitige Anerkennung von Tests verständigt, und wollen daran arbeiten, die Test- und Quarantäneanforderungen besser zu koordinieren.

Reiseerleichterungen bei triftigen Gründen

Immerhin: Millionen von Bürgerinnen und Bürgern, die einen triftigen Reisegrund haben – etwa wichtige familiäre Gründe, die Sicherstellung ihres Lebensunterhalts oder die Gewährleistung der Versorgung mit benötigten Gütern – können diese Einigung begrüßen, weil dadurch eine derzeit prekäre Situation verbessert wird. In den genannten Fällen sollte keine Quarantänemaßnahmen auferlegt werden.

In Bezug auf etwaige Beschränkungen der Freizügigkeit sollten die Mitgliedstaaten so früh wie möglich vor dem Inkrafttreten neuer Maßnahmen klare, umfassende und zeitnahe Informationen bereitstellen, auch über etwaige begleitende Anforderungen (z. B. Negativtests auf COVID-19 Infektionen oder ausgefüllte Aussteigekarten) sowie über die Maßnahmen für Reisende, die aus Gebieten mit höherem Risiko kommen. Diese Informationen sollten in der Regel 24 Stunden vor Inkrafttreten der Maßnahmen veröffentlicht werden, wobei zu berücksichtigen sei, dass für epidemiologische Notfälle eine gewisse Flexibilität erforderlich sei. Die entsprechenden Informationen werden auch auf der Webplattform „Re-open EU“ zur Verfügung gestellt werden.

https://reopen.europa.eu/en


Bild: Getty Images/Alpgiray Kelem (über Canva)

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