Branchenverbände der Tourismuswirtschaft: Brandbrief an Bundeskanzlerin

am . Veröffentlicht in Politik & Recht

Bundeskanzleramt

 

Gemeinsam mit 28 weiteren Branchenverbänden hat sich der Deutsche Reiseverband (DRV) mit einem energischen Appell an die Bundeskanzlerin, die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, den Bundesminister für Arbeit und Soziales, den Bundesminister für Wirtschaft und Energie und den Bundesfinanzminister gewandt, um für die Reisewirtschaft notwendige Nachbesserungen am Nothilfefonds der Bundesregierung zu fordern.

In dem Schreiben werden zwar die bisher verabschiedeten Maßnahmen der Bundesregierung begrüßt. Um das Ziel der Bundesregierung zu erreichen, nach dem aufgrund der Coronakrise nach Möglichkeit keine Unternehmen und Arbeitsplätze verloren gehen sollen, müssten jedoch weitere Maßnahmen schnellstmöglich getroffen werden.

In dem Schreiben an die Bundeskanzlerin mahnt die Branche an, dass insbesondere der touristische Mittelstand mit zwischen 11 und 249 Mitarbeitern von keiner der Hilfsmaßnahmen ausgenommen werden dürfe. Denn gerade diese Unternehmen würden im Nachgang der Krise gebraucht und maßgeblich helfen, schnellstmöglich wieder zum Normalzustand zurückzukehren. Diese „Regelungslücke“ im Nothilfepaket für Unternehmen mit 11 – 249 Arbeitnehmern müsse dringend geschlossen werden.

„Wenn die Bundesregierung die Reisewirtschaft in ihrer bestehenden Form erhalten will, brauchen wir Lösungen, die auf die Branche zugeschnitten sind", sagte DRV-Präsident Norbert Fiebig. Die Aufwendungen für Stornierungen von Reisen wegen der weltweiten Reisewarnung sollten mit einer schnellen und unbürokratischen Beihilfe ausgeglichen werden.

Außerdem müssen Liquiditätshilfemaßnahmen, die mit Hilfe der KFW-Kredite erfolgen sollen, auf eine staatliche Haftungsfreistellung von nahezu 100% gehoben werden. Denn häufig scheitere die Kreditvergabe an schlechten Branchenratings und der unsicheren Fortführungsaussichten der Branche und damit an der mangelnden Bereitschaft der Banken anteilig Kreditrisiken zu übernehmen.

Aufgrund der erhebliche Engpässe in der Bearbeitung der Anträge und um die Auswirkungen auf die massiv angespannte Liquiditätslage abzumildern, sollten umgehend unbürokratische Abschlagzahlungen schon Ende März/Anfang April geleistet werden.

Letztlich hält es die Branche darüber hinaus für zwingend notwendig, den Barauszahlungsanspruch der Kundengelder bei gebuchten Reisen in eine Gutscheinlösung oder eine Notfonds-Lösung zu ersetzen, um Liquidität in den durch die Krise angeschlagenen Unternehmen zu halten.

www.drv.de

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