Tourismuswirtschaft hat Angst vor Sammelklagen

am . Veröffentlicht in Politik & Recht

Die EU-Kommission beabsichtigt im Rahmen des sogenannten „New Deal for Consumers“ eine Stärkung von Verbraucherrechten und die Schaffung von mehr Transparenz im Online-Handel. Das macht der Tourismuswirtschaft offenbar Angst.

Vorgesehen sind u.a. die Einführung einer Sammelklage auf Schadensersatz sowie die Überarbeitung von gleich vier Verbraucherschutzrichtlinien. Die deutsche Tourismuswirtschaft in Form des Bundesverbandes der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) fordert die Bundesregierung auf, sich für eine Zurückweisung des Richtlinienvorschlags zur Einführung einer Sammelklage einzusetzen.

So seien in der derzeitigen Ausgestaltung unverhältnismäßige Belastungen für die Wirtschaft zu befürchten und der Schutz seriös arbeitender Unternehmen nicht gewährleistet, so der Generalsekretär des BTW Michael Rabe. „Eine europäische Sammelklage gefährdet zudem die Reisewirtschaft, denn sie ist ein Einfallstor für Rechtsmissbrauch. Außerdem ist sie aus Verbraucherschutzgesichtspunkten überflüssig, denn gerade im Reiserecht haben wir schon jetzt ein hohes und ausreichendes Schutzniveau“, so Dirk Inger, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Reiseverbandes (DRV).

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), der Deutsche Reiseverband (DRV), der Hotelverband Deutschland (IHA) und der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) begrüßen die Initiative jedoch mit Blick auf die Schaffung von mehr Transparenz von Algorithmen und Rankings im Online-Handel im gemeinsamen Interesse von Leistungsträgern und Verbrauchern. „Auch eine eindeutigere oder einfachere Identifizierung der Rechtsnatur der auf den Portalen gelisteten Angebote ist absolut notwendig“, so IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe. „Überregulierungen sind unbedingt zu vermeiden: Dort wo schon branchenspezifische Regelungen wie im neuen Reiserecht geschaffen wurden, darf nicht noch allgemein und damit undurchsichtig draufgesattelt werden“, so Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des DEHOGA Bundesverbandes. Die Kriterien, nach denen Online-Marktplätze ihre Ergebnisse listen, seien oft intransparent. Dabei würden Online-Plattformen stark genutzt, um z.B. für den nächsten Urlaub die passende Unterkunft zu finden.

Die Verbände appellieren daher in einer gemeinsamen Stellungnahme an die Gesetzgeber, die Hinweise aus der Branche ernst zu nehmen, um nicht das unternehmerische Rückgrat der Tourismuswirtschaft zu gefährden.

http://www.btw.de

Hilfe zu diesem Thema? Berater für "Rechtsberatung"

Nichts verpassen: Newsletter abonnieren