Eckpunktepapier zum Einwanderungsrecht: So soll die Fachkräfteeinwanderung funktionieren

am . Veröffentlicht in Politik & Recht

Hubertus Heil

 

Die Bundesregierung hat im Kabinett Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten beschlossen. Damit soll endlich das umgesetzt werden, was gerade auch in der Tourismusbranche seit langem gefordert wird.

Die Bundesregierung will demnach den Weg ebnen für das ein moderneres Einwanderungsrecht. Die Einwanderung zu Erwerbszwecken werde demnach künftig auf drei Säulen ruhen.

Fachkräftesäule

Die Fachkräftesäule soll es Menschen aus Drittstaaten mit einem deutschen oder einem in Deutschland anerkannten Abschluss ermöglichen, in allen qualifizierten Beschäftigungen zu arbeiten. Die Blaue Karte EU mit ihren günstigen Bedingungen für Familiennachzug, einen unbefristeten Aufenthalt und den Jobwechsel sollen künftig noch mehr Fachkräfte mit Hochschulabschluss erhalten können. Zudem soll die Bildungsmigration gestärkt werden, indem es noch attraktiver gemacht wird, für die Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Studiums nach Deutschland zu kommen und hier zu bleiben.

Erfahrungssäule

Mit der Erfahrungssäule soll künftig ein ausländischer Berufs- oder Hochschulabschluss und Berufserfahrung in dem angestrebten (nicht-reglementierten) Beruf für einen Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit ausreichen. Die formale Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses werde in diesen Fällen nicht erforderlich sein. Jedoch sei eine Gehaltsschwelle einzuhalten oder es müsse eine Tarifbindung vorliegen. Hierdurch würden faire Arbeitsbedingungen sichergestellt.

Alternativ bestehe die Möglichkeit, dass Fachkräfte aus Drittstaaten anders als bisher erst nach der Einreise die Anerkennung ihres ausländischen Berufsabschlusses einleiten und nebenher bereits eine qualifizierte Beschäftigung ausüben. Grundlage soll eine mit dem Arbeitgeber abgeschlossene Anerkennungspartnerschaft sein. Dies biete sowohl Vorteile für die Arbeitgeber, die schneller eine qualifizierte Fachkraft beschäftigen können, als auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre Arbeit in Deutschland aufnehmen und das Anerkennungsverfahren hier nachholen können. Insbesondere hätten sie so die Perspektive, frühzeitig Berufserfahrung in Deutschland zu sammeln, ihre Deutschkenntnisse vor Ort auszubauen und sich dauerhaft als qualifizierte Beschäftigte im Betrieb und am Arbeitsmarkt zu etablieren.

Potenzialsäule

Die Potenzialsäule richtet sich an qualifizierte Drittstaatsangehörige, die noch keinen Arbeitsvertrag in Deutschland haben. Mit der Chancenkarte sollen sie einen Aufenthaltstitel für bis zu einem Jahr zur Arbeitssuche erhalten können, der bereits zu Probe- beziehungsweise Nebenbeschäftigungen berechtigt. Dieser soll auf Basis eines Punktesystems erteilt werden. Zu den Auswahlkriterien sollen insbesondere die Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug und das Alter gehören.

Die Bundesregierung plant zudem, eine Möglichkeit für kurzzeitig befristete Beschäftigungen im Rahmen von Kontingenten zu schaffen. Dies soll ohne spezielle Qualifikationsanforderungen zulässig sein, der Schutz der Beschäftigten werde durch Tarifverträge und eine Sozialversicherungspflicht sichergestellt. Beschäftigungen ohne Anforderungen an die Qualifikation würden zudem weiterhin aufgrund der sogenannten Westbalkanregelung zulässig sein.

Auch die Rahmenbedingungen der Erwerbsmigration sollen verbessert werden. Hierzu gehören beispielsweise die Digitalisierung und Beschleunigung der Verwaltungsverfahren, die Stärkung der Werbung für Deutschland als attraktives, innovatives und vielfältiges Einwanderungsland sowie der weitere Ausbau der Sprachförderung im In- und Ausland. Damit sich nicht nur die Fachkräfte, sondern auch ihre Familien in Deutschland willkommen fühlen und bleiben, wird die Einwanderung familienfreundlicher gestaltet.

"Trotz der aktuellen Krisen sind unsere Wirtschaft und der Arbeitsmarkt stabil. Doch unser wirtschaftlicher Wohlstand entscheidet sich nicht nur an der Frage, wie wir eine nachhaltige und bezahlbare Energieversorgung sicherstellen, sondern auch daran, wie wir auf den Fachkräftemangel antworten", erklärte Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales. "Schon heute fehlen vielen Unternehmen und Betrieben Arbeitskräfte, so dass die Fachkräftesicherung für sie zur Existenzfrage geworden ist. Der Fachkräftemangel darf aber nicht dauerhaft zur Wachstumsbremse werden. Deshalb setzen wir schon jetzt auf mehr Aus- und Weiterbildung, eine höhere Frauenerwerbstätigkeit und flexible Übergänge in die Rente. Doch ohne Zuwanderung aus dem Ausland werden wir die Lücke bei den Arbeits- und Fachkräften nicht schließen können."

Weitere Einzelheiten:

Eckpunkten zur Fachkräfteeinwanderung [PDF, 259KB]
Kurzzusammenfassung der Eckpunkte [PDF, 121KB]

https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Fachkraeftesicherung-und-Integration/fachkraeftesicherung-und-integration.html

Bild: BMAS / Dominik Butzmann

 

 

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