Update - Infografik: Destinet-Tourismus-LockdownMap - Was öffnet? Was nicht?

Geschrieben von Matthias Burzinski am . Veröffentlicht in Lernkurve (Zukunftsblog)

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Destinet-Tourismus-LockdownMap

 

Am 15.04.2020 und am 30.04.2020 (aktueller Stand) haben Bund und Länder in gemeinsamen Konferenzen die nächste Schritte aus dem Lockdown geregelt. Es gibt erste vorsichtige Lockerungen für die Tourismus- und Kulturbranche.

Update (04.05.2020)

Mit den Beschlüssen vom 30.04.2020 haben sich dennoch nur wenige Änderungen für die Tourismus- und Kulturbranche ergeben. Immerhin dürfen Zoos, Tierparks, Botanische Gärten, Museen, Ausstellungen und Galerien wieder öffnen, sofern die Distanz- und Hygieneregelen eingehalten werden können. In einigen Bundesländern, v.a. an der Küste, öffnen Zweitwohnungen und das Dauercamping wieder. Da sich diese Entwicklung vermutlich fortsetzen wird, haben wir diese Einrichtungen schon in die nächste Öffnungsstufe (mit Auflagen) aufgenommen. Nach den Beschlüssen ist bundesweit eine verstärkte Diskussion um die Wiedereröffnung entbrannt.

Die Aussichten auf eine weitere Lockerung sind diesmal nicht einfach einzuschätzen. Die Diskussion ist in vollem Gange. Gute Aussichten gibt es evtl. für

  • Außengastronomien
  • Anbieter von Außenaktivitäten
  • Camping und Wohnmobilstellplätze mit autarker Versorgung
  • weiteren Einzelhandel 

Das nächste Treffen der Bund-Länder-Konferenz ist für den 06. Mai vorgesehen.


Update (17.04.2020)

Hier die erste Version der Lockdown Map.

 

DestinetTourismLockdownMap

 

In Schleswig-Holstein gibt es ein erstes Szenario, wie sich der Re-Start des Tourismus vollziehen könnte. Demnach sollen erst die Zweitwohnungen, dann Ferienwohnungen und Hotels öffnen dürfen. In der 3. Stufe soll der Tagestourismus zugelassen werden.

Alles wird wird jedoch mit hohen Auflagen verbunden sein. Und die Voraussetzungen, die die Leopoldina in ihren Empfehlungen genannt hat, müssen vermutlich erfüllt sein. Wann dies der Fall sein wird, ist derzeit nicht abzuschätzen (16.04.2020).



Wir unterscheiden grundsätzlich drei Stufen der Wiedereröffnung

  • Lockdown: Es ist faktisch kein oder kaum ein Betrieb möglich. Der überwiegende Teil der auch touristisch bedeutsamen Einrichtungen und Angebote befindet sich derzeit in diesem Zustand.
  • Mit Auflagen: Die Auflagen betreffen Hygiene, Distanzregeln, Schlangenbildung, evt. auch Masken etc.
  • Normalbetrieb: Weitgehende Rückkehr zum uneingeschränkten Betrieb.

Bitte beachten: Die Länder können diese Vorgaben nach eigenem Ermessen und Spielraum unterschiedlich interpretieren. Wir können daher keine Gewähr übernehmen und auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Bisherige Updates:

  • 30.04.2020: Neue Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz
  • 17.04.2020: Nur textliche Ergänzungen. Grafik unverändert.

 

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