Irreführende Werbung mit "begrenzter Verfügbarkeit" auf hotel.de untersagt
Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Nürnberg-Fürth der hotel.de AG Nürnberg untersagt, auf dem Internetportal unter www.hotel.de bezogen auf Übernachtungsangebote mit Hinweisen auf eine begrenzte Verfügbarkeit von Hotelzimmern zu werben.