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WLAN-Störerhaftung wird abgeschafft: Vorsicht bleibt geboten

am . Veröffentlicht in eTourismus & Online-Marketing

Die Koalitionsfraktionen haben am Dienstag eine Einigung über das dritte Änderungsgesetz zum Telemediengesetz erzielt. Ziel war die Herstellung von Rechtssicherheit, um den weiteren WLAN-Ausbau zu befördern. Doch die neue Regelung ist kein Freifahrtschein.

Zum neuen Gesetzentwurf erklärt der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Joachim Pfeiffer: "Mit der Einigung schaffen wir die Störerhaftung für alle Access Provider ab und erreichen dadurch Rechtssicherheit für alle Anbieter von Internetzugängen im Allgemeinen und von WLAN-Hotspots im Besonderen. Access Provider werden zudem von einem Großteil der bisher bestehenden Kostentragungspflicht, insbesondere bei Abmahnungen, befreit. Schließlich stellen wir klar, dass WLAN-Betreiber nicht von einer Behörde verpflichtet werden dürfen, Nutzer zu registrieren, ihr WLAN dauerhaft nicht mehr anzubieten oder die Eingabe eines Passworts zu verlangen. Auf freiwilliger Basis bleibt dies aber weiterhin möglich. Ebenso wird geregelt unter welchen sehr restriktiven Bedingungen Nutzungssperren im Einzelfall möglich sind, um die Wiederholung einer konkreten Rechtsverletzung zu verhindern.

Experten heben dennoch warnend den Finger, denn die Anbieter bleiben in der Pflicht, Und auch die Nutzer sollten sich der Risiken bewusst sein.

Für WLAN-Anbieter sei die geplante Abschaffung der Störerhaftung auch künftig kein Freifahrtschein. "Mit ihrem Gesetz konnte und wollte die Politik keinen rechtsfreien Raum entstehen lassen", erklärt Experte Maximilian Pohl von Eventnet. So etwa können Anbieter von offenem WLAN, so genannten Hotspots, künftig zu Netzsperren verpflichtet werden. "Die Anbieter sollen künftig dafür Sorge tragen, dass bestimmte Inhalte nicht aufgerufen werden können. Diese Anforderungen können aber nicht Café- oder Hotelbetreiber erfüllen, sondern nur versierte IT-Experten", meint Pohl.

Neben den aktuell diskutierten rechtlichen Voraussetzungen weist Pohl auf technische Herausforderungen sowie sicherheitstechnische Probleme hin, die in der derzeitigen Debatte nur wenig Beachtung fänden. "Ein offenes, unverschlüsseltes WLAN ist potenziell ein Risiko für Nutzer. Die Hardware in selbst eingerichteten WLAN-Netzen kommt oft aus dem Heimbereich und erfüllt kaum oder gar nicht die technischen Voraussetzungen, um Nutzer vor fremden Zugriffen auf deren Geräte zu schützen", warnt er. Kritisch werde es, wenn sich Nutzer und interne Geräte des Geschäftes, etwa Kassensysteme des Anbieters, in ein und demselben Netz befänden, erklärt Pohl.

Laut Pohl bleibt mit dem neuen Gesetz ungeklärt, was etwa passiert, wenn ein Nutzer die Sperren umgeht. Ebenso sei für den Laien nicht erkennbar, wie lange Sperren bestehen müssten und wie sie sich technisch überhaupt realisieren ließen. "Viele Fragen schaffen Unsicherheiten, auf die es bislang keine befriedigenden Antworten gibt. Die daraus entstehenden Risiken für Betreiber sind ungeklärt", sagt Pohl. Darüber hinaus will die große Koalition in einem Änderungsantrag noch einmal klarstellen, dass Hotspot-Betreiber weiterhin eigene Sicherheitsvorkehrungen treffen, also etwa ein Zugangspasswort abfragen können.

Laut Eventnet verringert das Gesetz wie auch schon der letzte Vorstoß in 2016 das finanzielle Risiko für Betreiber offener Netze, sofort abgemahnt zu werden. "Allerdings nur beim ersten Mal. Findet ein Missbrauch statt, treten umgehend Netzsperren auf den Plan. Die Bundesregierung bezeichnet sie zwar im Gesetzestext als 'letztes Mittel', es ist aber davon auszugehen, dass die auf Urheberrecht spezialisierten Kanzleien massiv davon Gebrauch machen werden. Kein Café-Betreiber, der seinen Gästen freies Internet anbieten möchte, wird Zeit noch Lust auf einen über Jahre währenden Rechtsstreit haben", meint Pohl. Der Experte rät dazu, das WLAN mit einem Passwort zu schützen oder über einen Hotspot-Anbieter zu gehen, der nach außen als Betreiber aftrete.

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