ZEV erhebt Sammelklage gegen Opodo und eDreams wegen Prime-Beiträgen
Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz ist mit einer Sammelklage gegen Opodo und eDreams vorgegangen. Nach Angaben des ZEV erhielten viele Kundinnen und Kunden nach dem Widerruf ihrer Prime-Mitgliedschaft den bereits gezahlten Beitrag nicht oder nur teilweise zurück. Die Klage soll erreichen, dass Betroffene einbehaltene Beträge von bis zu 120 Euro zurückerhalten. Ob eine Teilnahme möglich ist, können Interessierte mit dem Klage-Check des ZEV prüfen.
Hintergrund war das Mitgliedschaftsmodell Prime beziehungsweise Prime Plus der Vacaciones eDreams S.L. auf den Portalen Opodo und eDreams. Die Angebote versprachen günstigere Preise für Flüge und weitere Reiseleistungen. Wer die Mitgliedschaft im Zuge einer Buchung abschließe, erhalte nach Angaben des ZEV häufig zunächst eine 15-tägige Testphase. Diese Möglichkeit bestand jedoch demnach nur für neue Prime-Mitglieder. Wer in den vergangenen drei Jahren bereits eine Prime-Mitgliedschaft bei einer Marke der eDreams-Gruppe hatte, musste den Beitrag in der Regel unmittelbar zahlen.
Aus Sicht des ZEV liege das Problem beim Widerruf innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen. In diesen Fällen würden Beiträge oft nicht vollständig erstattet. Zur Begründung verweise das Unternehmen darauf, dass Preisvorteile aus der Mitgliedschaft bereits genutzt wurden. In anderen Fällen hätten Betroffene laut ZEV die Mitteilung erhalten, dass kein Anspruch auf eine kostenlose Testphase bestanden hat und deshalb auch keine Erstattung erfolgt.
Das ZEV hat dieses Vorgehen für rechtswidrig gehalten. Nach seiner Auffassung dürfen Unternehmen nur dann einen Teil des Mitgliedsbeitrags einbehalten, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich verlangt haben, dass die Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Zudem müssten sie vorab klar über die Folgen für ihr Widerrufsrecht informiert werden.
Nach Angaben des ZEV habe es in den Bestellprozessen von Opodo und eDreams an diesen Voraussetzungen gefehlt. Verbraucherinnen und Verbraucher würden weder ausdrücklich um ein entsprechendes Verlangen gebeten noch ausreichend über die Folgen für einen Widerruf informiert.
„Wir haben viele Verbraucherbeschwerden zu diesem Thema erhalten, aus diesem Grund haben wir uns nach einer ersten Abmahnung für eine Sammelklage entschieden. Betroffene können sich kostenlos und ohne Risiko anschließen – und sollen am Ende ihr Geld zurückerhalten, wie es das Gesetz vorsieht“, erklärte Felicitas Wühler, Leiterin der Rechtsdurchsetzung beim ZEV.
Das ZEV biete für Betroffene einen Klage-Check an. Dort lasse sich prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Beteiligung an der Sammelklage vorliegen. Wer den weiteren Verlauf verfolgen möchte, kann außerdem einen News-Alert abonnieren. Das ZEV will auf diesem Weg unter anderem über wichtige Entwicklungen und die Anmeldung im Klageregister beim Bundesamt für Justiz informieren.
Weitere Informationen: Sammelklage gegen Opodo und eDreams
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