Kommunale Verbände fordern Änderungen an EU-Vergabereform
Die vier Verbände Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund und Verband kommunaler Unternehmen unterstützten eine Vereinfachung des europäischen Vergaberechts. Den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue EU-Verordnung lehnten sie in der vorliegenden Form jedoch ab. Nach ihrer Auffassung brauche die Reform eine Richtlinie. Nur so lassen sich nationale Regelungen und kommunale Entscheidungsspielräume erhalten.
Dazu erklärten die Präsidenten der vier Verbände Oberbürgermeister Burkhard Jung, Landrat Dr. Achim Brötel, Ralph Spiegler und Dr. Thorsten Kornblum gemeinsam: „Ein modernes Vergaberecht ist ein wichtiger Hebel für mehr Investitionen und damit auch für die Wettbewerbsfähigkeit Europas. Wer schneller investieren will, muss die Beschaffung einfacher, flexibler und rechtssicherer machen. Genau daran muss sich diese Reform messen lassen. Eine unmittelbar geltende EU-Verordnung wäre dabei der falsche Weg: Sie würde bewährte nationale Strukturen grundlegend verändern und neue Rechtsunsicherheit schaffen. Wir brauchen europäische Vereinfachung, aber durch eine Richtlinie, die funktionierende nationale Regelungen und kommunale Handlungsspielräume respektiert.“
Städte, Landkreise und Gemeinden sollen öffentliche Aufträge in großer Zahl und mit hohem Volumen vergeben. Die Verbände forderten deshalb, ihre Erfahrungen stärker in die weitere Beratung einzubeziehen. Eine gemeinsame europäische Grundlage hielten sie für sinnvoll. Sie warnten jedoch vor einem einheitlichen Regelwerk, das einen grundlegenden Umbau der nationalen Vergabevorschriften erzwinge.
Mehr Spielraum sahen die Verbände bei der Zusammenarbeit zwischen Kommunen. Übernehmen Städte, Gemeinden oder Landkreise gemeinsam öffentliche Aufgaben, handele es sich aus ihrer Sicht nicht um eine Beschaffung am Markt. Das gelte auch, wenn eine Kommune gegen Entgelt für eine andere Kommune tätig werde.
Die geplante Regelung griff nach Auffassung der Verbände dennoch zu kurz. Die Beschränkung auf ausschließlich eigene Ressourcen müsse entfallen. Andernfalls könnten Kommunen die Zusammenarbeit in der Praxis nicht ausreichend nutzen.
Jung, Brötel, Spiegler und Kornblum betonten gemeinsam: „Die neue Regelung zur interkommunalen Zusammenarbeit zielt in die richtige Richtung. Sie darf aber nicht durch praxisferne Einschränkungen wieder ausgebremst werden. Wenn eine Gemeinde den Winterdienst für ihre Nachbargemeinde übernimmt, muss sie selbstverständlich zusätzliches Streusalz beschaffen können. Sonst läuft die Erleichterung in der Praxis weitgehend leer.“
Kritik äußerten die Verbände außerdem an zusätzlichen Vorgaben für die strategische Vergabe. Der Entwurf hat nach ihrer Einschätzung neue verpflichtende Kriterien und Begründungen vorgesehen. Die Verbände erkannten Nachhaltigkeit als wichtiges Ziel an. Sie wollten jedoch verhindern, dass das Vergaberecht weitere politische Pflichtvorgaben festschreibt.
Starre Anforderungen könnten den Verwaltungsaufwand erhöhen und kleinen sowie mittleren Unternehmen die Teilnahme an Vergabeverfahren erschweren. Nach Auffassung der Verbände könnten sie zudem die Kosten für Beschaffungen steigern. Die Kommunen sollten deshalb selbst festlegen, welche Kriterien im jeweiligen Verfahren gelten.
Besondere Auswirkungen erwarteten die Verbände für kommunale Energieversorgungsunternehmen, die mit privaten Anbietern konkurrieren. Zusätzliche Vorgaben könnten ihre Wettbewerbsposition weiter schwächen und nach Einschätzung der Verbände die Energiewende verlangsamen.
„Nachhaltigkeit und europäische Resilienz sind wichtige Ziele. Aber wir erreichen sie nicht mit immer neuen Pflichtenkatalogen. Die Kommunen brauchen Entscheidungsspielraum vor Ort und kein neues Bürokratieprogramm“, so die vier Präsidenten.
Auch weitere Berichts- und Veröffentlichungspflichten lehnten die Verbände ab. Sie sahen darin einen Widerspruch zum Ziel der Europäischen Union, Bürokratie abzubauen und Vergabeverfahren zu vereinfachen. Positiv bewerteten sie, dass der Entwurf die ursprünglich geplante Veröffentlichung eines Bedarfsplans für jede Haushaltsperiode nicht mehr vorsehe.
Die noch vorgesehenen Anforderungen an Dokumentation, Daten und Veröffentlichungen müssten nach Ansicht der Verbände auf das notwendige Maß sinken.
Änderungsbedarf sahen die Verbände schließlich bei der Bereichsausnahme für den Rettungsdienst. Die EU müsse klar festlegen, welche Organisationen unter die Ausnahme fallen. Zudem müsse die Regelung rechtssicher formuliert sein. Die Verbände verwiesen auf die Bedeutung der Hilfsorganisationen für den Zivil- und Katastrophenschutz. Vergaberechtliche Unsicherheiten dürften deren bestehende Strukturen nicht beeinträchtigen.
Weitere Informationen: Startseite der Webseite des Deutschen Städte- und Gemeindebundes | DStGB
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