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Bad Liebenstein ist Thüringens erster Kurort mit zwei Prädikaten

Bad Liebenstein kann künftig zwei staatliche Kurortbezeichnungen führen. Der Freistaat Thüringen hat die Stadt mit ihren Ortsteilen Bad Liebenstein, Schweina und Steinbach als „Staatlich anerkanntes Heilbad“ und als „Staatlich anerkannter Kneippkurort“ anerkannt. Die entsprechende Urkunde übergab Staatssekretär Marcus Malsch an Bürgermeisterin Susanne Rakowski.

Bad Liebenstein sei damit der erste Kurort in Thüringen, der zwei staatliche Prädikate trägt. Für den Ortsteil Bad Liebenstein gelte die Anerkennung als Heilbad bereits seit längerer Zeit. Die Stadt hat diesen Status behalten und zusätzlich die Anerkennung als Kneippkurort erhalten. Schweina und Steinbach tragen beide Prädikate erstmals.

„Zwei staatliche Prädikate für einen Kurort – das ist ein Novum in Thüringen. Heilbad und Kneippkurort stehen für unterschiedliche Schwerpunkte bei Kur und Gesundheit. Dass beides in Bad Liebenstein zusammenkommt, zeigt zugleich die Vielfalt des Gesundheitstourismus in Thüringen“, sagte Staatssekretär Marcus Malsch anlässlich der Urkundenübergabe.

Bürgermeisterin Susanne Rakowski verwies auf die Bedeutung der Anerkennung für die Stadt und die Region: „Ich bin stolz auf diese doppelte Anerkennung und auf das, was viele Menschen in Bad Liebenstein gemeinsam dafür geleistet haben. Sie tragen mit Engagement, Fachwissen und Leidenschaft dazu bei, dass unser Kurort das Thema Gesundheit mit Leben füllt. Die Prädikatisierungen stehen für hohe Qualitätsstandards und stärken zugleich unseren Wirtschafts- und Lebensstandort: Sie sichern Arbeitsplätze, schaffen Wertschöpfung in der Region und machen Investitionen in die Infrastruktur möglich, von denen die Menschen vor Ort unmittelbar profitieren. Das ist Auszeichnung und Ansporn zugleich, Bad Liebenstein als Zentrum für Gesundheit weiterzuentwickeln.“

Die Stadt verbinde die Heilbadtradition mit einem ausgebauten Kneipp-Angebot. Die Casimir-Quelle diene Bade- und Trinkkuren und zählt zu den kohlensäurereichsten Heilquellen Deutschlands. Zu den Kneipp-Angeboten sollen Anlagen im Historischen Kurpark und im Kneipp-Vital-Park gehören. Weitere Angebote sollen die fünf Elemente der Kneippschen Lehre aufgreifen: Wasser, Bewegung, Ernährung, Heilpflanzen und innere Balance.

Ein Prüfverfahren nach dem Thüringer Kurortegesetz bildete die Grundlage für die Anerkennung. Im Juni 2026 besuchte der Landesfachausschuss für Kur- und Bäderwesen Bad Liebenstein. Die Mitglieder prüften vor Ort, ob die Voraussetzungen für die beantragten Prädikate erfüllt sind.

Weitere Informationen: Startseite | Thüringer Wirtschafts- und Landwirtschaftsministerium

Bild © Andrea Piacquadio/Pexels