BMWE: Nächster IGP-Call setzt auf branchenübergreifende Kooperationen

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BMWE: Nächster IGP-Call setzt auf branchenübergreifende Kooperationen

 

Das BMWE fördere mit dem Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) nichttechnische Innovationen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Ziel des Programms sei es, neuartige Problemlösungen und Geschäftsmodelle in verschiedenen Zukunftsfeldern zu unterstützen. Dabei können technologische Ansätze eine Rolle spielen, seien jedoch keine Voraussetzung.

Gefördert werden sollen unter anderem Konzepte aus der Kreativwirtschaft, Organisationsmodelle von Social Startups, neue Plattformformate oder weitere Innovationen. Die Auswahl der Projekte erfolge über thematische Ausschreibungsrunden, sogenannte Calls, die etwa halbjährlich veröffentlicht werden sollen.

Der aktuelle Call sei am 1. Dezember 2025 gestartet. Er habe sich an Geschäftsmodelle und Pionierlösungen gerichtet, die zur Steigerung der Attraktivität, Wirtschaftskraft und Lebensqualität in Stadt und Land beitragen. Förderfähig seien beispielsweise Konzepte für Co-Working- und Co-Living-Angebote, neue Ansätze zur Nutzung von Immobilien und Flächen, Lösungen zur effizienteren und nachhaltigeren Nutzung regionaler Ressourcen, Innovationen im Bereich Smart City und Smart Village sowie regionale GovTech-Modelle. Auch Projekte zu Energie, Mobilität, Versorgung, Gesundheit, Pflege, Betreuung und Tourismus seien adressiert. Die Frist zur Einreichung von Teilnahmeanträgen ende am 5. Februar 2026 um 15 Uhr.

Der nächste Call sei für das zweite Quartal 2026 geplant und werde gemeinschaftlich entwickelte Geschäftsmodelle und Pionierlösungen in den Fokus rücken. Im Mittelpunkt sollen Cross-Innovationen stehen, die branchen- oder disziplinübergreifend entstehen – etwa in Kooperationen zwischen Startups und Mittelstand, zwischen Kreativwirtschaft und Industrie oder zwischen Handwerksbetrieben und digitalen Unternehmen. Gefördert werden sollen nur Projekte mit mindestens zwei beteiligten Unternehmen.

Antragsberechtigt seien KMU, einschließlich Gründungen, Selbstständiger und gemeinwohlorientierter Unternehmen. Forschungseinrichtungen und Hochschulen können als Partner beteiligt werden. Möglich seien kleine Machbarkeitsprojekte und größere Marktreifeprojekte, die als Einzel- oder Verbundprojekte umgesetzt werden. Voraussetzung für die Förderung sei ein hohes Maß an Innovationsgehalt.

 

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Bild: © Gerd Altmann auf Pixabay