DStGB fordert neue Lastenverteilung bei sozialen Leistungen

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DStGB fordert neue Lastenverteilung bei sozialen Leistungen

 

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat einen grundlegenden Wandel bei der Finanzierung sozialer Leistungen gefordert. Nach Angaben von Präsident Ralph Spiegler und Hauptgeschäftsführer Dr. André Berghegger geraten die kommunalen Haushalte zunehmend unter Druck. Ursache seien vor allem stark steigende Ausgaben im sozialen Bereich, für die es bislang keine ausreichende Gegenfinanzierung gebe.

Die Finanzlage der Städte und Gemeinden habe sich laut DStGB im Jahr 2025 weiter verschlechtert. Nach einem Finanzierungsdefizit von 24,3 Milliarden Euro im Jahr 2024 sei der Fehlbetrag 2025 auf über 30 Milliarden Euro gestiegen. Damit habe sich das kommunale Defizit in den vergangenen zwei Jahren auf mehr als 55 Milliarden Euro belaufen. „Die Lage ist dramatisch. Viele Städte und Gemeinden wissen nicht mehr, wie sie ihre Ausgaben finanzieren sollen. Bereits jetzt müssen Bauprojekte gestoppt werden und die Förderung von Kultur- und Vereinsleben liegt notgedrungen auch auf Eis “, so Spiegler und Berghegger. „Die Handlungsfähigkeit vor Ort ist akut gefährdet, mit fatalen Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Deutschland und die lokale Demokratie.“

Als Hauptursache habe der Verband die unzureichende Finanzierung von Aufgaben gesehen, die der Bund den Kommunen übertragen habe. „Wir fordern seit Jahren, dass das Konnexitätsprinzip nach dem Grundsatz ‘Wer bestellt, bezahlt’ auch konsequent umgesetzt wird. Leider müssen wir attestieren, dass es schlicht nicht funktioniert. Bund und Länder kommen ihrer Verantwortung nicht nach“, so Spiegler und Berghegger.

Besonders die Ausgaben für soziale Leistungen seien deutlich gestiegen. Die kommunalen Aufwendungen in diesem Bereich seien in den letzten 20 Jahren von rund 38 Milliarden Euro im Jahr 2007 auf voraussichtlich mehr als 102 Milliarden Euro im Jahr 2027 gewachsen. Hohe Zuwächse sollen laut DStGB die Kinder- und Jugendhilfe, die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung sowie die Hilfen zur Pflege verzeichnet haben. Diese Bereiche sollen derzeit zusammen jährliche Kosten von rund 46 Milliarden Euro verursacht haben, ohne nennenswerte Gegenfinanzierung.

Der Verband habe deshalb eine neue Lastenverteilung vorgeschlagen: Bund, Länder und Kommunen sollen sich künftig zu gleichen Teilen an der Finanzierung der genannten Sozialleistungen beteiligen. Dies könne die Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden sichern und zugleich Verantwortung und Entscheidungsbefugnisse gerechter auf alle föderalen Ebenen verteilen. „Dies kann dazu beitragen, gemeinsam nach einer effizienteren und einfacheren Lösung für unseren Sozialstaat zu suchen und die Kosten zu reduzieren“, erklärten Spiegler und Berghegger.

Der DStGB hoffe, dass der Vorschlag in die anstehenden Beratungen über die angekündigte Sozialstaatsreform und den „Zukunftspakt Bund, Länder und Kommunen“ einfließt. „Wir sind bereit, als kommunale Ebene unseren Beitrag zu leisten, sowohl finanziell als auch inhaltlich. Klar ist aber auch, dass wir umsteuern müssen, um unser Land insgesamt wieder erfolgreich zu machen. Dies geht nur, wenn die Kommunen fair und auf Augenhöhe beteiligt werden“, so Spiegler und Berghegger abschließend.

 

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Bild: © Oliver Putz auf Pixabay