Wien kann Verluste infolge des Ramadan ausgleichen

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Mit 1,35 Mio. Gästenächtigungen im August übertraf Wien den Bestwert im Vergleichsmonat 2012 um 7,2 %. Damit konnten die Verluste aus dem Juli wieder ausgeglichen werden.

Diese wurden laut Wien Tourismus durch den Fastenmonat Ramadan verursacht. 8,2 Millionen Nächtigungen von Jänner bis August 2013 bedeuten ein Plus von 3,0 % gegenüber der entsprechenden Vorjahresperiode. Der Netto-Nächtigungsumsatz der Wiener Hotellerie liege – für Jänner bis Juli 2013 – bei 318 Mio. Euro.

Aus Wiens 10 Hauptmärkten lieferten Deutschland, Russland sowie – im zweistelligen Bereich – Österreich, die USA und Großbritannien ein Plus. Italiens Nächtigungen entsprachen dem Vorjahreswert. Schwächer als 2012 erwiesen sich die Schweiz und Japan sowie – mit einem zweistelligen Rückgang – Spanien und Frankreich. Mit einem zwei- bzw. sogar dreistelligen Plus stechen die arabischen Länder in Asien (+ 64 %), die Vereinigten Arabischen Emirate (+ 123 %) sowie Saudiarabien (+ 122 %) deutlich hervor. Erklärbar sei dies mit einem „Nachholbedarf“ nach dem Fastenmonat Ramadan, der heuer großteils auf den Juli fiel und in diesem Monat auch für Rückgänge sorgte. Mit einem Plus von 26 % war im August außerdem verstärktes Gästeaufkommen aus Polen zu vermerken.

Vom Nächtigungszuwachs im August profitierten sämtliche Hotel-Kategorien, wobei die Beherbergungskapazität Wiens von August 2012 bis August 2013 um 4.600 Betten bzw. 8,4 % gestiegen ist. Die durchschnittliche Bettenauslastung betrug 65,4 % (8/2012: 65,8%), die Zimmerauslastung rund 81 % (8/2012: rund 82%).

Von Jänner bis August 2013 gab es in Wien 8.218.000 Nächtigungen, was einem Plus von 3,0 % zum Vorjahr gleichkommt. Die Betten waren in diesem Zeitraum zu 53,2 % ausgelastet (1-8/2012: 55,7 %), die Zimmerauslastung betrug rund 66 % (1-8/2012: rund 69 %). Der Netto-Nächtigungsumsatz für Wiens Hotellerie, der für die Monate Jänner bis Juli 2013 vorliegt, beträgt 318.360.000 Euro, wobei ein statistisch korrekter Vergleich mit dem Ergebnis des Vergleichszeitraumes 2012 aufgrund der veränderten Steuerbemessungsgrundlage nicht möglich ist.

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