TVSH fordert Nachbesserungen bei Mindest-Gemeindeanteil im Gesetzentwurf

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TVSH fordert Nachbesserungen bei Mindest-Gemeindeanteil im Gesetzentwurf

 

Der Tourismusverband Schleswig-Holstein (TVSH) unterstützte die geplante Novelle des Kommunalabgabengesetzes. Der Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 20/3857) soll den Kommunen mehr Rechtssicherheit und neue Finanzierungsinstrumente für den Tourismus verschaffen.

„Mit den vorgesehenen Anpassungen erhalten die Kommunen endlich die dringend benötigte rechtliche Klarheit. Die Änderungen des KAG erweitern die kommunalen Handlungsspielräume und eröffnen neue Perspektiven für eine zukunftsfähige Ausgestaltung der Tourismusfinanzierung in Schleswig-Holstein", sagte Hans-Jürgen Lütje, Vorsitzender des TVSH.

Der Entwurf sehe vor, dass Kommunen künftig Übernachtungssteuer und Tourismusabgabe parallel erheben dürfen. Der Verband hat zweckgebundene Abgaben für touristische Aufwendungen jedoch weiterhin für vorzugswürdig gehalten. Die Übernachtungssteuer könne zwar den Verwaltungsaufwand senken, die Einnahmen müssten aber tatsächlich dem Tourismus zugutekommen. Eine Verwendung zur Haushaltskonsolidierung lehnte der TVSH ab.

Positiv bewertete der Verband die Ausweitung der Gästeabgabe auf anerkannte Tourismusorte. Bislang konnten nur Kurorte eine solche Abgabe erheben, obwohl auch andere Tourismusorte erhebliche Infrastruktur- und Serviceleistungen für Gäste bereitstellen.

Der TVSH begrüßte zudem die geplante Fehlertoleranz bei der Kalkulation von Abgaben sowie die Möglichkeit, den gemeindlichen Eigenanteil an Kur- und Tourismuseinrichtungen pauschal festzulegen. Beide Regelungen sollen die Satzungsgestaltung erleichtern und die Rechtssicherheit erhöhen.

Kritik übte der Verband an der geplanten Einführung eines Mindest-Gemeindeanteils von 20 Prozent. Laut TVSH würde dies in vielen größeren Tourismusorten zu einer Verdoppelung oder Verdreifachung der bisherigen Eigenanteile führen. Büsum müsste 1,7 Millionen Euro mehr aufbringen, St. Peter-Ording 2,5 Millionen Euro.

„Ein gesetzlich festgelegter Mindest-Gemeindeanteil von 20 Prozent würde viele touristisch geprägte Kommunen dramatisch zusätzlich belasten. Gerade angesichts der bereits stark angespannten Haushaltslagen wäre eine solche Regelung für zahlreiche Orte kaum zu bewältigen", warnte Lütje.

Der Verband hat eine alternative Formulierung ohne festen Mindestanteil vorgeschlagen. Viele Tourismusorte sollen bereits unter finanziellem Druck durch steigende Kosten, wachsende Pflichtaufgaben und sinkende Förderquoten stehen.

Der TVSH hat in der KAG-Änderung dennoch einen wichtigen Schritt für die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismusstandorts Schleswig-Holstein gesehen. Die Änderungen könnten mehr Rechtssicherheit schaffen und den Kommunen Spielraum für eine nachhaltige Weiterentwicklung geben.

 

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Bild: © Frauke Riether auf Pixabay