Sachsen: FAQ-Katalog zum Reisevertragsrecht für Tourist-Informationen

am . Veröffentlicht in Future.TI: Blog zur Zukunft der Tourist Information

Seit 01. Juli 2018 gilt das neue Reiserecht und wirft auch zahlreiche Fragen für die Arbeit in den sächsischen Touristinformationen auf. Durch die Änderungen im Gesetz ergeben sich neue Regelungen und Pflichten, die es nun bei Reisebuchungen zu beachten gilt.

Zur Unterstützung der sächsischen Touristinformationen hat der Landestourismusverband Sachsen e.V. (LTV SACHSEN) in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Tourismusverband e.V. (DTV) einen FAQ-Katalog für Touristinformationen auf Grundlage des Reisevertragsrechts §§ 651 a ff. BGB entwickelt. Die Publikation beantworte wesentliche Fragen anhand von fiktiven Fallbeispielen, denen sich sächsische Touristinformationen konfrontiert sähen. Dies umfasse u. a. die neuen Informationspflichten, Anwendungsbereiche sowie die neue Kategorie der verbundenen Reiseleistungen.

Mit diesem Angebot knüpft der LTV SACHSEN an die dreijährige Initiative zur Professionalisierung der sächsischen Touristinformationen an, welche vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr unterstützt wurde. Die Ergebnisse können sich sehen lassen. Die erarbeiteten Publikationen, Checklisten und Muster-Stellenbeschreibungen sind hilfreiche Dokumente und Impulsgeber für die Arbeit der 224 Touristinformationen in Sachsen. Verbandsdirektor Manfred Böhme blickt stolz zurück: „Mit dieser mehrjährigen Initiative wurde erneut die Bedeutung der Touristinformationen für den sächsischen Tourismus verdeutlicht. Sie sind wichtiges Bindeglied für die Gemeinschaft der Akteure, bedeutende Multiplikatoren und Schaufenster in die Region. Umso wichtiger ist es, ihre Professionalität und Leistungsfähigkeit zu stärken. Mit dem FAQ-Katalog zum Reiserecht leistet der LTV SACHSEN hier hilfreiche Unterstützung.“

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