Gutscheinlösung auf dem Weg: Für Kulturveranstaltungen, Pauschalreisen, Flüge

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Bei abgesagten Pauschalreisen, Flügen oder Freizeitveranstaltungen sollen die Verbraucher Gutscheine statt einer sofortigen Rückzahlung bekommen. das hat die Bundesregierung nun beschlossen, um Veranstalter in der aktuellen Krisensituation vor dem Existenzverlust bewahren.

Um Veranstalter vor hohen Schulden und Insolvenzen zu bewahren, hat die Bundesregierung beschlossen, dass Kunden für Pauschalreisen, Flüge und Veranstaltungen, die durch die Corona-Epidemie abgesagt werden mussten, Gutscheine anstatt Erstattungen erhalten sollen. Diese sollen bis Ende 2021 befristet sein und für alle Tickets gelten, die vor dem 8. März gekauft wurden. Habe der Kunde seinen Gutschein bis Ende 2021 nicht eingelöst, müsse der Veranstalter ihm den Wert erstatten. Ebenso soll es Härtefallklauseln für alle Kunden geben, denen ein Gutschein wegen ihrer persönlichen Situation nicht zumutbar ist.

Verbraucherschützer kritisieren diese Regelung und sehen darin einen versteckten Kredit. Mehrfach hat die Verbraucherzentrale eine andere Regelung angemahnt und auch Gesprächsbereitschaft signalisiert. Ohnehin ist die Regelung noch nicht verbindlich. Im Gegenteil: Weil Pauschalreisen und Fluggastrechte dem europäischen Recht unterliegen, willsich die Bundesregierung nun an die EU-Kommission wenden. Ziel sei es, kurzfristig eine praktikable Gutscheinlösung und eine einheitliche europäische Regelung herbeizuführen.

www.bundesregierung.de

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