Sieben Formen des Immateriellen Kulturerbes ausgezeichnet

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Die Deutsche UNESCO-Kommission, die Kultusministerkonferenz und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien haben sieben Formen des Immateriellen Kulturerbes in Heidelberg ausgezeichnet, darunter auch das Kneippen.

Außerdem wurden das Sternsingen, das Schützenwesen, das Ehrsame Narrengericht zu Grosselfingen, die Volkstanzbewegung, das Choralsingen und die Manuelle Glasfertigung ausgezeichnet.. Die Manufakturelle Schmuckgestaltung und die Bewahrung und Förderung von Kultur, Vielfalt und Qualität regionaler Spezialitäten in Oberfranken wurden für ihre Aufnahme in das deutsche Register Guter Praxisbeispiele geehrt. Im Rahmen der Auftaktveranstaltung des Interkulturellen Zentrums der Stadt Heidelberg zu den Internationalen Wochen gegen Rassismus erhielten die Träger dieser Kulturformen ihre Urkunden für die am 4. Dezember 2015 erfolgte Eintragung in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes.

Die sieben Neuaufnahmen im Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes:

Choralsingen
Auszeichnungsbegründung: "Eine identitäts- und gemeinschaftsstiftende Wirkung für die am Choralsingen beteiligten Menschen bieten zahlreiche Festivals, die innovative musikalische und choreographische Ideen ausprobieren, wie Choralsingen heute klingen und wirken kann…"   

Ehrsames Narrengericht zu Grosselfingen
Auszeichnungsbegründung: "Das Narrengericht ist eine über Jahrhunderte gepflegte Fastnachtstradition, die in unregelmäßigen Abständen von drei bis sieben Jahren stattfindet…"  

Kneippen – traditionelles Wissen und Praxis nach der Lehre Sebastian Kneipps
Auszeichnungsbegründung: "In Deutschland existieren heute über 600 Kneipp-Vereine mit rund 160.000 Mitgliedern. Neben den Vereinen wird das Kneippen von Kneippheilbädern und -kurorten praktiziert, tradiert und fortentwickelt.…"  

Manuelle Glasfertigung
Auszeichnungsbegründung: "Für die Techniken der manuellen Fertigung von mundgeblasenem Hohl- und Flachglas sind komplexes Wissen und ein fundierter Erfahrungsschatz nötig…"   

Schützenwesen in Deutschland
Auszeichnungsbegründung: "Das Schützenwesen ist vielerorts ein wichtiger, historisch gewachsener und lebendiger Teil der regionalen oder lokalen Identität..."  

Sternsingen
Auszeichnungsbegründung: "Das Sternsingen (…) findet (…) seit vielen Jahren in ökumenischer Offenheit auch mit evangelischen Kindern und Jugendlichen statt, zudem wächst die Zahl von muslimischen und nicht-religiös gebundenen Jungen und Mädchen…"    

Volkstanzbewegung in ihren regionalen Ausprägungen in Deutschland
Auszeichnungsbegründung: "Die Übermittlung der Volkstänze vollzog sich über Jahrhunderte mündlich und durch körperliche Nachahmung…"  

Die zwei Einschreibungen in das Register Guter Praxisbeispiele:

Bewahrung und Förderung von Kultur, Vielfalt und Qualität regionaler Spezialitäten in Oberfranken
Auszeichnungsbegründung: "In Oberfranken gibt es eine große Fülle kulinarischer Besonderheiten, mit denen sorgsam gepflegte Bräuche verbunden sind. Das Wissen um Erzeugung, Herstellung, Rezepturen, Bräuche und Brauchzusammenhänge wird seit Jahrhunderten von Generation zu Generation weitergegeben…"   

Manufakturelle Schmuckgestaltung
Auszeichnungsbegründung: "Dieses Projekt entspricht in besonderer Weise den Grundsätzen und Zielen des UNESCO-Übereinkommens. Alle Maßnahmen zielen auf die nachhaltige Bewahrung und Weitergabe der Techniken, bauen gezielt aufeinander auf und beschreiten konsequent den Weg von der musealen Vermittlung über die Gestaltungslehre bis zur wirtschaftlichen Wiederbelebung der Techniken…"   

Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt von Kulturformen, die von Generation zu Generation weitergegeben werden. 391 Bräuche, Darstellungskünste, Handwerkstechniken und Naturwissen aus aller Welt sind derzeit von der UNESCO als Immaterielles Kulturerbe anerkannt, darunter der Tango aus Argentinien und Uruguay, die traditionelle chinesische Medizin und die italienische Geigenbaukunst. Bis heute sind 163 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat.

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