Flughafen Lübeck im vorläufigen Insolvenzverfahren

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Nun ist es amtlich: Mit Beschluss des Amtsgerichts Lübeck vom 23. April 2014 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yasmina Flughafenmanagement GmbH angeordnet und Herr Prof. Dr. Klaus Pannen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Pannen führt im vorläufigen Insolvenzverfahren die Betreibergesellschaft des Flughafens Lübeck fort. Das vorläufige Insolvenzverfahren bedeutet nicht das Aus für den Betreiber des Flughafens Lübeck mit über 100 Mitarbeitern.

Um das Fortbestehen des seit fast 100 Jahren bestehenden Flughafens zu sichern, werde dieser im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung uneingeschränkt fortgeführt. Sämtliche erforderlichen Restrukturierungsmaßnahmen würden umgehend eingeleitet, um den Fortbestand des Flughafens zu ermöglichen. Es werde angestrebt, den Flughafen auf einen potentiellen Investor zu übertragen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter Prof. Dr. Klaus Pannen: „Der Flughafenbetrieb läuft momentan normal und ist gesichert. Ich gehe davon aus, dass es für Passagiere zu keinen Einschränkungen bei Abflügen bzw. Ankünften kommen wird. Ich prüfe derzeit außerdem die Möglichkeit der Sanierung der Yasmina Flughafenmanagement GmbH. Gespräche mit potentiellen Investoren werde ich kurzfristig aufnehmen.“

Der Geschäftsführer Siegmar Weegen: „Der Lübeck Airport hat eine weitreichende Bedeutung über die Stadtgrenzen hinaus. Dabei geht es nicht nur um die Arbeitsplätze, sondern auch um die Wichtigkeit als Teil der bestehenden Infrastruktur, für die Lübecker Wirtschaft und den Tourismus in der gesamten Region.“

http://www.flughafen-luebeck.de
Bild: © Flughafen Lübeck

Tags: Bundesland: Schleswig-Holstein
Destinationen: Ostsee