Hamburg beantragt Weltkulturerbe

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speicherstadt


Der Hamburger Senat hat die Nominierung des Ensembles „Speicherstadt und Kontorhausviertel mit Chilehaus“ für die Eintragung in die Liste des Erbes der Welt beschlossen.

Gleichzeitig wurde die Kulturbehörde beauftragt, die Antragsunterlagen zum 1. Februar 2014 über die Kultusministerkonferenz (KMK) und das Auswärtige Amt beim UNESCO Welterbezentrum in Paris vorzulegen. „Hamburg ist damit einen Schritt weiter auf dem Weg zu einer ersten anerkannten Kulturerbestätte von Weltrang", erklärte Kultursenatorin Prof. Barbara Kisseler. "Speicherstadt und Kontorhausviertel mit Chilehaus sind herausragende Beispiele von Lager- bzw. Bürohausarchitektur aus der Zeit des späten 19. beziehungsweise frühen 20. Jahrhunderts und in ihrer Gestaltungsqualität sowie ihrer geschlossenen Erhaltung im weltweiten Vergleich einmalig. Mit der Bewerbung um den Titel Weltkulturerbe wollen wir nicht nur unseren festen Willen zum Erhalt dieser einmaligen Gebäude dokumentieren, sondern diese auch mit ihrer Geschichte einer breiten Öffentlichkeit bekannt machen.“

Die Speicherstadt sei bis heute das größte zusammenhängende, einheitlich geprägte Speicherensemble der Welt. Sie entstand zwischen 1885 und 1927 unter der Leitung von Franz Andreas Meyer in drei Bauabschnitten, wurde im Zweiten Weltkrieg beschädigt und in der Nachkriegszeit durch Werner Kallmorgen in Anlehnung an das historische Vorbild wiederaufgebaut und durch 1950er Jahre-Bauten von hoher Qualität ergänzt.

Sie besteht aus 15 Lagerhäusern und einer Reihe von Einzelbauten, bis auf wenige Ausnahmen in Backsteinbauweise in neogotischen und neoromanischen Formen, sowie einer spezifischen funktionalen, baulichen und städtebaulichen Struktur mit gepflasterten Straßen, Wasserstraßen, Brücken und Eisenbahnanschlüssen. Das Ensemble zeichnet sich durch seine außergewöhnliche städtebauliche und architektonische Geschlossenheit aus.

Von vergleichbarer Homogenität sei das nördlich des Zollkanals angrenzende, vorwiegend in den 1920er und 1930er Jahren entstandene Kontorhausviertel. Es besteht aus großen, teilweise sogar blockfüllenden Gebäuden mit Klinkerfassaden in expressionistischen oder sachlichen Formen, flachen Dächern und Staffelgeschossen. Das Welterbegebiet wird geprägt von dem 1922 bis 1924 von Fritz Höger errichtetem Chilehaus. Weitere prägende Gebäude des Welterbegebietes sind der 1923/24 durch die Gebrüder Hans und Oskar Gerson errichtete Meßberghof, der in drei Abschnitten zwischen 1927 und 1943 von den selben Architekten und von Fritz Höger errichtete Sprinkenhof und der 1928 nach Plänen der Architekten Rudolf Klophaus, August Schoch und Erich zu Putlitz errichtete Mohlenhof.

Mit seiner an einen Schiffsbug erinnernden Spitze und der charakteristischen Detaillierung seiner Fassaden gilt das von Fritz Höger geschaffene Chilehaus als eine Ikone des Expressionismus in der Architektur. Höger schuf mit dem Chilehaus eine moderne Bürohausarchitektur, wie sie auch international ohne Vorbilder war.

Bauhistorisch spiegeln die sich funktional ergänzenden Viertel die Entwicklung der europäischen Architektur des ausgehenden 19. und des ersten Drittels des 20. Jahrhunderts wider. Sie erfüllten jeweils die neuen logistischen Anforderungen im Güterumschlag und der organisatorischen Abwicklung des Handels. Zudem machten sie mit ihrer hohen konzeptionellen und gestalterischen Qualität den Rang deutlich, den der Hamburger Hafen und der hiesige Außenhandel seinerzeit im internationalen Vergleich innehatte.

Die im Oktober 2011 von ICOMOS Deutschland und dem Denkmalschutzamt in Zusammenarbeit mit der HafenCity Universität Hamburg und der Sutor-Stiftung durchgeführte internationale Fachtagung „Stadtentwicklung zur Moderne, die Entstehung großstädtischer Hafen- und Bürohausquartiere“, deren Ergebnisse im Frühjahr dieses Jahres in der Reihe „ICOMOS-Hefte“ dokumentiert worden sind, habe diese Einschätzung bestätigt.

Die nächsten Schritte für Hamburg sind nach der Unterrichtung der Bürgerschaft:

  • bis 12. August 2013: Versenden der in englische Sprache übersetzten Antragsunterlagen, bestehend aus Beschreibung, Begründung und Dokumentation sowie einem Managementplan, zu einer ersten Vorprüfung
  • ab 15. November 2013: Gegebenenfalls Nachbesserung der Unterlagen
  • bis 15. Dezember 2013: Vorlage der gegebenenfalls korrigierten Antragsunterlagen bei der KMK, damit sie fristgerecht über das Auswärtige Amt zum Stichtag 1. Februar 2014 beim UNESCO-Welterbezentrum in Paris vorgelegt werden können.

Im Laufe des Jahres 2014 kommen die Experten von ICOMOS International im Auftrag der UNESCO nach Hamburg, um sich die potentiellen Welterbestätten anzusehen, und den „außergewöhnlichen universellen Wert“ und den Managementplan zu prüfen. Sie werden ein Gutachten fertigen, das dann im Jahre 2015 dem Welterbe-Komitee auf seiner jährlich stattfindenden Sitzung vorgelegt wird. Auf dieser Sitzung, die meistens im Juni stattfindet, wird über die Aufnahme der Hamburger Stätten in die Welterbeliste entschieden.

Neue Kosten entstehen der Stadt durch die Bewerbung vorerst nicht. Hamburg sei jedoch laut UNESCO-Übereinkommen dazu verpflichtet, sein Welterbe unter vollem Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel zu erfassen, zu schützen und zu erhalten, sowie seine Weitergabe an zukünftige Generationen sicherzustellen.

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Bild: Bildarchiv Denkmalschutzamt Hamburg

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