Neue Naturattraktionen: Bruchhauser Steine in NRW sind 2. Nationales Naturmonument

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bruchhausersteine


Die Bruchhauser Steine sind das erste „Nationale Naturmonument“ des Landes Nordrhein-Westfalen. Bundesweit gibt es erst ein weiteres dieser neuartigen Schutzgebiete. Auch aus touristischer Sicht ist die neue Schutzgebietskategorie interessant.

Erst nach einer Neufassung des Landesnaturschutzgesetzes im November 2016 ist es in NRW möglich, diesen Schutzgebietstyp auszuweisen. Die Verordnung für die Bruchhauser Steine trat am 6. April 2017 in Kraft. Die vier bis zu 92 Meter hohen Felssäulen in Sauerland sind vor Millionen von Jahren durch Vulkane, Erosionen und Faltungen der Erdschichten entstanden. Ihr Status als erstes Nationales Naturmonument in NRW erfolgt aufgrund der dort vorkommenden seltenen Pflanzen- und Tierarten, der geologischen Entstehungsgeschichte sowie der noch immer vorhandenen kulturhistorischen Wallanlagen aus der Eisenzeit.

Bundesweit gibt es erst ein weiteres Nationales Naturmonument: Die „Ivenacker Eichen“ in Mecklenburg-Vorpommern. Die neue Kategorie für Schutzgebiete wurde im § 24 des am 1. März 2010 in Kraft getretenen neuen Bundesnaturschutzgesetzes als Ergänzung der bisher schon dort geregelten Schutzgebietskategorie Nationalpark neu geregelt. Als Nationale Naturmonumente ausgewiesen werden können Gebiete, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen und wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit von herausragender Bedeutung sind. Die Ausweisung erfolgt durch eine Verordnung der jeweils für das Gebiet zuständigen Landesregierung. Im Unterschied zu anderen Schutzgebietskategorien ist wie bei Nationalparks das Benehmen mit den zuständigen Bundesministerien (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) erforderlich.

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Bild: © Foto Oliver Franke, Tourismus NRW e.V.