Uri Tourismus AG in Gründung

am . Veröffentlicht in Strategie, Orga & Finanzen

Auf Basis eines neuen Tourismusgesetzes wird die Tourismusförderung im Kanton Uri neu strukturiert: Künftig soll es zwei regionale Tourismusorganisationen geben. Im Urner Unterland soll die Arbeit von Tourist Info Uri durch die neue Uri Tourismus AG weitergeführt werden.

Mit der Annahme des Tourismusgesetzes verfüge Uri nun über eine gesetzliche Grundlage zur Tourismusförderung. „Wir freuen uns enorm über die Annahme des neuen Tourismusgesetzes und bedanken uns im Namen der Tourismusbranche bei der Bevölkerung für das Vertrauen in die Vorlage“, so Georg Simmen, Präsident von Tourist Info Uri.

Im nördlichen Kantonsteil – der Tourismusregion Urner Unterland – werde auf Initiative von Tourist Info Uri die Uri Tourismus AG gegründet, welche die Arbeit von Tourist Info Uri weiterführe. „So kann ein nahtloser Übergang gewährleistet und ein Verlust von Know-How und Erfahrung verhindert werden“, sagt Georg Simmen.

Die Gründung der neuen Uri Tourismus AG ist für den November 2012 geplant und wird durch Tourist Info Uri vorangetrieben. Aktuell liefen bereits Gespräche mit verschiedenen Wirtschafts- und Branchenpartnern und es sei eine flächendeckende schriftliche Kontaktaufnahme mit den Leistungsträgern vorgesehen. „Die Uri Tourismus AG wird zusammen mit der Branche enorm gefordert sein, den notwendigen Selbstfinanzierungsgrad zu erreichen“, so Georg Simmen. Die Verantwortlichen warteten zudem das Reglement mit den weiterführenden Bestimmungen zum Tourismusgesetz ab, um die verbleibenden Vorbereitungen für die operative Geschäftsaufnahme am 1. Januar 2013 in Angriff zu nehmen.

Das Tätigkeitsgebiet der neuen Uri Tourismus AG umfasse mindestens die Gemeinden Altdorf, Attinghausen, Bauen, Bürglen, Erstfeld, Flüelen, Isenthal, Schattdorf, Seedorf, Seelisberg, Sisikon, Spiringen und Unterschächen. Die Gemeinden Göschenen, Gurtnellen, Silenen, Wassen werden nach Anhörung der Gemeinden durch die Volkswirtschaftsdirektion einer Tourismusorganisation zugeteilt.

Beim angenommenen Tourismusgesetz handele es sich um eine einfach konzipierte Struktur- und Finanzierungsvorlage. Auf der einen Seite definiere das Gesetz zwei Tourismusregionen, in welchen maximal je eine Tourismusorganisation tätig sei. Auf der anderen Seite stelle die Vorlage erhöhte Mittel der öffentlichen Hand (Kanton und Gemeinden) zur Förderung von Tourismus und Freizeit bereit – fordere gleichzeitig aber auch ein Engagement seitens der vom Tourismus profitierenden Wirtschaft. Die vom Staat zur Verfügung gestellten Mittel könnten nur ausgelöst werden, wenn es der entsprechenden Tourismusorganisation gelinge, zusammen mit Partnern Einnahmen in der Höhe von drei Vierteln des errechneten Kantonsbeitrags zu generieren.

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