Tourismusinfrastrukturprogramm 2013 für Baden-Württemberg

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Baden-Württemberg investiert fünf Millionen Euro in das neue touristische Infrastrukturprogramm für 2013.

„Mit dem Tourismusinfrastrukturprogramm 2013 wollen wir weitere attraktive und qualitativ hochwertige touristische Angebote ermöglichen. Dafür stellt das Land rund fünf Millionen Euro zur Verfügung. Der Fokus liegt dabei auf der ökonomischen, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit“, betonte Tourismusminister Alexander Bonde. Dazu zählten etwa die Förderung der touristischen Entwicklung in strukturschwachen Gebieten, die Verbesserung der Barrierefreiheit und der Ausbau des sanften Tourismus.

Aus Position der Stärke Infrastruktur nachhaltig weiterentwickeln

„Die wertvollen Natur- und Kulturlandschaften, die traditionsgeprägten Regionen oder die Städte und Gemeinden mit ihren individuellen Geschichten bilden eine gute Basis für weiteres Wachstum“, sagte der Minister. Nicht ohne Grund zähle Baden-Württemberg seit Jahren zur Spitzengruppe im Deutschlandtourismus. „Mit dem Tourismusinfrastrukturprogramm geben wir den Städten und Kommunen des Landes die nötige finanzielle Unterstützung, um aus unserer starken Position heraus touristische Einrichtungen nachhaltig weiter ausbauen und verbessern und neue innovative Vorhaben angehen zu können“, so Bonde weiter.

Unterstützung für bauliche Maßnahmen und Infrastruktur

Im Rahmen des Tourismusinfrastrukturprogramms können bauliche Investitionen für die Errichtung, energetische Sanierung und die Modernisierung öffentlicher Tourismuseinrichtungen gefördert werden. Möglich sind außerdem Investitionen im Bereich der begleitenden Radinfrastruktur und bei zertifizierten Wanderwegen. „Die Weiterentwicklung des Tourismuslandes Baden-Württemberg ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller touristischen Leistungsträger. Ich freue mich, dass wir dieses Jahr mit dem Tourismusinfrastrukturprogramm wieder einen maßgeblichen Beitrag beisteuern können“, so Tourismusminister Bonde abschließend.

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz schreibt mit Bekanntmachung vom 18. Mai 2012 das mit rund 5 Millionen Euro dotierte Landesprogramm für das kommende Programmjahr 2013 aus. Die potenziellen kommunalen Antragsteller können ihre Anträge bis einschließlich 30. September 2012 über die Rechtsaufsichtsbehörde beim zuständigen Regierungspräsidium vorlegen.