Post-Thomas-Cook-Folgen: Neue Insolvenzsicherung und Kundengeldabsicherung im Reiserecht verabschiedet - DRV halb zufrieden

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In der heutigen Kabinettssitzung hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) die Eckpunkte für eine Neuregelung der Insolvenzsicherung im Reiserecht vorgelegt.

Die Absicherung der bereits erfolgten Zahlungen der Kunden sowie die Kosten für eine mögliche Rückholung der Reisenden aus den Zielgebieten (Repatriierung) soll demnach über einen Fonds erfolgen, der sich aus Beiträgen der Reiseveranstalter finanziert. Zudem sei eine bonitätsabhängige Sicherheit durch die Reiseveranstalter vorgesehen. Im Fall einer Insolvenz soll dann zunächst die jeweilige vom Reiseveranstalter geleistete Sicherheit verwendet werden. In einem zweiten Schritt kann – sofern notwendig – auf den Fonds zurückgegriffen werden, der in der Aufbauphase und zeitlich befristet durch eine staatliche Garantie abgesichert werde. Eine zusätzliche Sicherheit biete die Kreditfähigkeit des Fonds, um mögliche Spitzenwerte abzudecken. Die Eckpunkte greifen Elemente verschiedener Systeme anderer EU-Staaten auf, die sich dort bewährt hätten.

„Die Eckpunkte zur Neugestaltung der Insolvenzabsicherung zeigen einen geeigneten Ansatz zur verbesserten Absicherung und zum Schutz der Verbraucher“, erklärt der Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV), Norbert Fiebig, weist jedoch auf die durch die Corona-Pandemie hervorgerufene derzeit ausgesprochen schwierige wirtschaftliche Situation der Reiseveranstalter hin: „Eine erweiterte Absicherung stellt eine zusätzliche erhebliche finanzielle Herausforderung für die Reiseveranstalter dar, die kurzfristig nur schwer zu lösen sein wird.“ Vor diesem Hintergrund fordert Fiebig: „Wir brauchen einen maßvollen Übergang vom alten ins neue System, den die Reiseunternehmen bewältigen können.“

Die Pauschalreise sei eine der sichersten Reiseformen und bei den Verbrauchern aufgrund der vielfältigen Vorteile überaus beliebt. „Die Pauschalreise ist deutlich mehr als nur die Kundengeldabsicherung“, erläutert der DRV-Präsident. Sie umfasse zahlreiche Vorteile, die der individuell Reisende nicht für sich in Anspruch nehmen kann: professionelles Krisenmanagement, Reiseleitung, sowie persönliche, ständig erreichbare Ansprechpartner vor Ort. Zudem sei die Pauschalreise heute so flexibel wie nie zuvor und ermögliche einen komplett individuellen Reisezuschnitt.

„Gerade in Krisenzeiten ist es wichtig, kompetente Ansprechpartner an seiner Seite zu haben. Und im Fall der Fälle sorgen diese dann auch dafür, dass die Gäste – sofern notwendig – vorzeitig und sicher nach Hause kommen. Die Rückholgarantie ist also inklusive – ohne Mehrkosten“, ergänzt Fiebig. „Unser Ziel ist es, diese beliebte Reiseform zu erhalten – zum Vorteil der Verbraucher, der Reiseveranstalter und natürlich der vielen Reisebüros.“

Bei der detaillierten Ausgestaltung der neuen Insolvenzsicherung will sich der DRV mit seiner Expertise entsprechend einbringen. Erste Gespräche starten bereits in dieser Woche.

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