Selbstisolation: Tirol begibt sich in Quarantäne

am . Veröffentlicht in Politik & Recht

Tirol und Ischgl stehen im Kreuzfeuer der weltweiten Corona-Krise. Auch wenn das eine vereinfachte Schuldzuweisung beinhaltet, haben die Verantwortlichen immerhin daraus gelernt - und schicken das Land in Quarantäne.

Der Tiroler Landeshauptmann Günther Platterhat dazu eine persönliche Erklärung abgegeben: "Es ist meine Aufgabe, mit aller Kraft und Konsequenz zu verhindern, dass wir Verhältnisse wie in Teilen Italiens bekommen. Dafür ist es notwendig, dass wir einfach alle zusammenhalten, damit wir uns selbst und andere schützen. Wir haben ganze Regionen abgeschottet und de facto eine Ausgangssperre verordnet. Wir mussten Maßnahmen setzen, die ich mir nie vorstellen hätte können. Es war für mich eine der schwierigsten Entscheidungen, den freiheitsliebenden Tirolerinnen und Tirolern zu sagen: Bleibt’s dahoam."

Plattner erklärt auch, man habe das "Menschenmögliche getan haben, um die Gesundheit der Tirolerinnen und Tiroler und auch unserer Gäste zu schützen". Genau daran gibt es erhebliche Zweifel. Vielmehr haben viele Experten und auch Gäste den Verdacht, dass man sich der Tourismus- und Seilbahnlobby unterworfen hat, die noch möglichst lange den Betrieb aufrecht erhalten wollte, also schon längst klar war, das Ischgl eine Virenschleuder Europas war.

Plattner will jetzt offenbar aber durchgreifen: "Es ist daher laut unseren Experten erforderlich, dass wir weitere Einschränkungen vornehmen. Einschränkungen, die in enger Abstimmung mit den Verantwortlichen der Bundesregierung erfolgt sind, und die Sie alle noch härter treffen werden. Das heißt: Tirol isoliert sich selbst."

Tirol erlässt eine Quarantäneverordnung für alle 279 Tiroler Gemeinden. Das bedeutet:

  • Die Gemeinde darf nur dann verlassen werden, wenn es um die Deckung der Grundversorgung oder um die Daseinsvorsorge geht - und dann nur zum nächstgelegenen Ort, wo dies möglich ist.
  • Zur Arbeit darf weiterhin auch über Gemeindegrenzen hinweg gependelt werden - etwa von Telfs nach Innsbruck.
  • Sofern es einen Arzt, eine Apotheke, einen Lebensmittelhandel und eine Bank im Ort gibt, darf die Gemeinde für diese Zwecke nicht verlassen werden.
  • Es ist nicht möglich, in einen anderen Ort zu fahren, wenn im eigenen Dorf ein Lebensmittelgeschäft zur Verfügung steht.
  • Eine weitere Maßnahme ist, dass sich Tirol zu seinen Nachbarn abgrenzt. Das heißt, dass nur jene nach Tirol einreisen können, die in Tirol zu Hause sind oder in der kritischen Infrastruktur oder Versorgung arbeiten.
  • Der Warenverkehr ist unter bestimmten Voraussetzungen gestattet.

Dass sich Tirol selbst isoliert, sei absolut notwendig. Weil wir verhindern wollen, dass einerseits das Virus von Tirol aus weiterverbreitet wird und wir uns andererseits auch zusätzlich schützen können.

Die Verordnung hat ab Mitternacht Gültigkeit und tritt mit Ablauf des 5. April 2020 außer Kraft.

https://www.tirol.gv.at/