Hotelverbände sehen Bettensteuer am Ende

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Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat den Prozessbeteiligten in Sachen Bettensteuern in Bingen und Trier nach der Urteilsverkündung am 11. Juli 2012 am vergangenen Freitag auch die schriftlichen Urteilsbegründungen zugestellt.  Für die Hotelverbände ist die sache seitdem klar: Die Bettensteuer sei am Ende.

In der Urteilsbegründung stelle das BVerwG fest, dass die Erhebung von Bettensteuern auf dienstlich veranlasste Übernachtungen in jedem Fall rechtswidrig sei, auch dann, wenn die Übernachtung mit privaten Unternehmungen verknüpft werde. Das Gericht habe daher die entsprechenden Satzungen wegen Verstoß gegen Bundesrecht für unwirksam erklärt.

Hotelverband Deutschland (IHA) und DEHOGA Bundesverband sehen mit der nun vorliegenden Urteilsbegründung kommunale Bettensteuern deutschlandweit faktisch vom Tisch. Wenn die Kommunen zukünftig auf privat veranlasste Übernachtungen Bettensteuern erheben wollten, müssten sie nach den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts regeln, wie die beruflich veranlassten Übernachtungen von den privaten Übernachtungen zu unterscheiden seien. Die Regelungen müssten für die Betroffenen, also insbesondere für die Hoteliers und Gäste, hinreichend bestimmt und voraussehbar sein.

Zudem müsse das Verfahren zur Erhebung von Bettensteuern so ausgestaltet sein, „dass es die gleichmäßige Umsetzung der steuerlichen Belastung – ohne unverhältnismäßige Mitwirkungsbeiträge der Steuerpflichtigen oder übermäßigen Ermittlungsaufwand der Behörde – in der regulären Besteuerungspraxis gewährleistet“. So stehe es wörtlich im Urteil.

Unter Respektierung dieser hohen Anforderungen ließen sich kommunale Bettensteuern in der Praxis auch für private Übernachtungen nicht mehr umsetzen. Solche umfänglichen Mitwirkungspflichten wären für den Hotelier unzumutbar und unterliefen datenschutzrechtliche Standards. Auch bliebe völlig offen, welche Nachweise, beispielsweise von Selbständigen oder Handelsreisenden, erbracht werden müssten. Bei einem uneinsichtigen Festhalten an den Bettensteuern von kommunaler Seite stünden jedenfalls weitere Rechtsunsicherheiten und entsprechend weitere Klagewellen zu befürchten. Dienstreisen sorgten in deutschen Hotels für deutlich mehr als 50 Prozent aller Übernachtungen.

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