Schweiz: Revision des MwSt-Gesetzes geplant

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Der Schweizer Nationalrat hatte den Bundesrat beauftragt, eine Mehrwertsteuerreform mit einem reduzierten und einem normalen Steuersatz auszuarbeiten. Das Ergebnis liegt jetzt vor, zur Freude der Touristiker.

Der vorgelegte Entwurf zur Revision des Mehrwertsteuergesetzes sieht tatsächlich das geforderte Zwei-Satz-System vor. Restaurations- und Beherbergungsleistungen wären demnach dem reduzierten Satz unterstellt. Das nimmt der Branchenverband GastroSuisse mit großer Genugtuung zur Kenntnis. Die damit verbundene Vereinfachung der Mehrwertsteuer und die Beendigung der Diskriminierung des Gastgewerbes seien bitter nötig.

Im neuen Zwei-Satz-Modell sollen das Gastgewerbe mit Ausnahme alkoholischer Getränke und Tabakwaren und die Beherbergung in Hotels und Ferienwohnungen zum reduzierten Satz besteuert werden. Mit der verabschiedeten Botschaft wolle der Bundesrat die Diskussion über den Umfang der zum reduzierten Satz steuerbaren Güter und Dienstleistungen anstoßen. Heute gelte der reduzierte Satz von 2,5 Prozent vorwiegend für Lieferungen lebensnotwendiger Güter wie Nahrungsmittel oder Medikamente. Aber es gebe auch Steuerreduktionen für Güter und Dienstleistungen, die nicht lebensnotwendig oder Güter des täglichen Bedarfs sind.

Damit werden Restaurations- und Beherbergungsleistungen der Take-away-Verpflegung gleichgestellt. "Es freut uns", so Dr. Bernhard Kuster, Direktor GastroSuisse, "dass die vorliegende Revision mit der dringend nötigen Vereinfachung der Mehrwertsteuer vorwärts macht. Das vorgeschlagene Zwei-Satz-System ist auch Beweis des großen politischen Willens für mehr mehrwertsteuerliche Gerechtigkeit und für eine Beendigung der Diskriminierung des Gastgewerbes."

Seit Einführung der Mehrwertsteuer in der Schweiz werde die Gastronomie dreimal so hoch besteuert wie ihre Konkurrenz im Take-away-Bereich. 2010 hatte GastroSuisse deshalb eine eidgenössische Volksinitiative lanciert, welche die Ungerechtigkeit bei der Besteuerung beheben soll. GastroSuisse will nicht nachlassen in ihrem Bemühen um gleich lange Spiesse für alle Anbieter gastgewerblicher Leistungen.

Fallen die gastgewerblichen und Beherbergungsleistungen unter den reduzierten Satz, so entstünden jährlich Mindereinnahmen von 760-810 Millionen Franken. Die Mindereinnahmen müssten nach Auffassung des Bundesrates ertragsneutral und innerhalb des Mehrwertsteuersystems durch die Anhebung des reduzierten Steuersatzes kompensiert werden. Je nach Umfang der künftig zum reduzierten Satz besteuerten Leistungen liege der Steuersatz neu zwischen 2,8 und 3,8 Prozent. Die Auswirkungen der Revision auf die Privathaushalte seien dabei vergleichsweise geringfügig.

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