Stiftung Preußische Schlösser und Gärten: Berlin und Brandenburg sichern Finanzierung

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Ein neues Abkommen regelt die gemeinsame Finanzierung der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg 2018 bis 2022.

Mit dem Abkommen verpflichten sich die drei Finanzierungspartner Berlin, Brandenburg und der Bund, die Stiftung für die nächsten fünf Jahre weiterhin auf eine solide finanzielle Basis zu stellen. Es sieht für die Jahre 2018 bis 2022 eine Fortschreibung der Zuschussbeträge des Haushaltsjahres 2017 in Höhe von mindestens 39,3278 Mio. € vor (Berlin: mind. 8,852 Mio. €, Brandenburg: mind. 13,9718 Mio. €, Bund: mind. 16,504 Mio. €). Das derzeitige Finanzierungsabkommen läuft am 31. Dezember 2017 aus.

Gemäß Staatsvertrag über die Errichtung der „Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg“ erhält die Stiftung zur Erfüllung ihrer Aufgaben Zuschüsse des Landes Berlin sowie des Landes Brandenburg und nimmt sie im Rahmen ihrer Zweckbestimmung Zuwendungen des Bundes und Dritter entgegen.

Die Stiftung umfasst Schlösser und Gärten in Potsdam, Berlin und an weiteren Orten in Brandenburg. Den größten Teil der Anlagen bildet die Potsdam-Berliner Kulturlandschaft. Da die Schlösser und Gärten mit ihrem Inventar und ihrer Umgebung in einem geschichtlich gewachsenen Zusammenhang stehen, ist ihre Pflege und Präsentation als Gesamtkunstwerk eine zentrale Aufgabe der Stiftung

Aufgrund der herausragenden Bedeutung des großartigen Gesamtkunstwerks als „Kulturdenkmal der Menschheit“ wurde die Berlin-Potsdamer Kulturlandschaft 1990 in die UNESCO-Liste des Weltkulturerbes aufgenommen.

Dennoch stehen einige Sanierungen an. So sollen bis 2022 zunächst besonders dringliche Projekte angegangen werden, z.B. die Römischen Bäder im Park Sanssouci oder das Schloss auf der Pfaueninsel. Geplant sei auch ein neues Besucherzentrum neben der Historischen Mühle. Ein neuer Masterplan soll alle anstehenden Maßnahmen definieren und entwicklungsfähig machen.

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