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Studie "Natur schützt Kultur": Naturschutzrichtlinien schützen auch Welterbestätten

am . Veröffentlicht in Natur- und Aktivtourismus

Die bestehenden europäischen Naturschutzrichtlinien spielen beim Erhalt von UNESCO-Welterbestätten eine entscheidende Rolle. Das stellt eine der Umweltministerin Barbara Hendricks überreichte Studie "Natur schützt Kultur" des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fest.

Das europäische Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000 leiste über den Natur- und Artenschutz hinaus entscheidende Beiträge zur Bewahrung wertvoller Kulturgüter.

Mit zahlreichen Fallbeispielen weise die Studie nach, dass viele Welterbestätten direkt oder indirekt durch die vom europäischen Naturschutzrecht begründeten Schutzgebiete und Regelungsmechanismen geschützt und in ihrer Bedeutung gestärkt würden. Geschützt würden dabei nicht nur Flächendenkmäler oder kulturhistorisch und architektonisch bedeutsame Städte, sondern auch die sie umgebenden Puffer- oder Schutzzonen. Dies gelte beispielweise für das Obere Mittelrheintal, das Gartenreich Dessau-Wörlitz, die Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin, die Klosterinsel Reichenau oder den Bergpark Wilhelmshöhe in Kassel.

Prof. Dr. Hartwig Lüdtke, Vizepräsident der Deutschen UNESCO-Kommission: "Wo unser natürliches Erbe wirksam geschützt wird, profitiert auch der Erhalt von kulturellem Erbe. Ein vielfältiges und authentisches Erbe ist unabdingbar für eine humane und nachhaltige Zukunft, die auch unseren Nachkommen die Entfaltung von Lebenschancen auf Basis zivilisatorischer Errungenschaften und intakter Ökosysteme ermöglicht. Große Chancen liegen in der Nutzung vorhandener Möglichkeiten der gemeinsamen Kommunikation des Wertes von Kultur und Natur. Wenn Natur- und Denkmalschutz vor Ort ineinander greifen, lässt sich das Erbe, welches der gesamten Menschheit gehört, auch tatsächlich erhalten und weiterentwickeln."

Jörg Nitsch, stellvertretender BUND-Vorsitzender: "Unsere Studie zeigt: Die Ansprüche des UNESCO-Welterbes, auch seiner Kulturstätten, und die Absichten der Natura-2000-Richtlinien sind oft kongruent. Die UNESCO-Welterbekonvention gehört zu den Völkerrechtsabkommen mit der größten Zahl an Vertragsstaaten und dem höchsten Bekanntheitsgrad in der Bevölkerung. Damit ist sie ein hervorragender Werbeträger für mehr Natur- und Kulturschutz nicht nur in Deutschland." Vertiefende Untersuchungen vorliegender Managementpläne für die Schutzgebiete und deren Anpassung an die Notwendigkeiten von Welterbestätten könnten ihren rechtlichen Schutz gegenseitig stärken und zur Pflege von Kultur und Natur beitragen.

Studie "Natur schützt Kultur" (PDF)
Die Bedeutung von Naturschutz für das Kulturerbe. Gemeinsames Policy Paper des BUND und der Deutschen UNESCO-Kommission (PDF)

www.unesco.de
www.bund.net

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