Hotelverband legt Leitfaden zum neuen Datenschutzrecht vor

am . Veröffentlicht in Hotellerie & Hospitality Management

Der 25. Mai 2018 bedeutet für alle Unternehmen in der Europäischen Union eine Zäsur: An diesem Tag tritt die europäische Datenschutzgrundverordnung in Kraft, die auch für den Hotelalltag grundlegende Veränderungen mit sich bringt.

Es ist also höchste Zeit, sich intensiv auf diese neuen Anforderungen vorzubereiten – auch um drohende, massiv erhöhte Bußgelder zu vermeiden. „Wir haben deshalb einen Leitfaden zu den praxisrelevanten Änderungen erstellt und helfen so, die Datenschutzgrundverordnung in die betrieblichen Abläufe der Hotellerie umzusetzen“, stellt Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA), die neue Publikation vor, die von IHA-Justitiarin Laura-Sophie Franze verfasst wurde.

Der neue IHA-Leitfaden „Das neue Datenschutzrecht – Informationen & Praxistipps“ bereitet demnach alle wesentlichen Aspekte der Datenschutzgrundverordnung auf. Der Leitfaden enthält auf über 90 Seiten zahlreiche Tipps und Checklisten zur praktischen Umsetzung für die Hotellerie:

  • Welche Daten dürfen gespeichert werden?
  • Wie müssen Hotels ihre Datenverarbeitung dokumentieren?
  • Wie erfüllt der Hotelier die neue Pflicht auf Information, Auskunft und Vergessen?
  • Wie erhalte ich eine rechtskonforme Einwilligung zur Aufnahme in Newsletter-Verteiler?
  • Und last but not least: Wann und wie müssen Daten von Hotelgästen auch wieder gelöscht werden?

Der Leitfaden zum neuen Datenschutzrecht ist als PDF-Dokument im IHA-Shop unter www.iha-service.de zum Preis von 45,00 Euro inkl. USt. erhältlich. Verbandsmitglieder erhalten den Datenschutz-Leitfaden für die Hotellerie kostenfrei über das IHA-Extranet oder den DEHOGA-Shop.

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