Wirtschaftsministerium Thüringen verbessert Förderkonditionen für Gastgewerbe

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Unternehmen des Gastgewerbes profitieren in Thüringen ab Mitte Februar von verbesserten Förderrichtlinien. Damit soll der Strukturwandel gefördert werden.

Dafür werden die betrieblichen Förderprogramme Thüringen-Invest und Thüringen-Dynamik zugunsten der Branche angepasst. Gastgewerbliche Betriebe erhalten damit etwa höhere Investitionszuschüsse und Darlehen aus Mitteln des Landes und aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. „Mit der Anpassung der Förderrichtlinien sorgen wir dafür, dass die Unternehmerinnen und Unternehmer des Gastgewerbes leichter in ihr Unternehmen investieren können, um so konkurrenzfähig zu bleiben“, betont Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee. Förderanträge können ab 15. Februar 2018 gestellt werden.

So werde der Zuschuss für das Gastgewerbe im Förderprogramm Thüringen Invest von bisher 20 auf 30 Prozent angehoben. Zudem sei eine Förderung zukünftig nicht mehr an die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze gebunden, da dies gerade für kleine Betriebe der Branche oft schwer umsetzbar sei. Dafür müsse sich der Antragsteller jedoch auf den Erhalt der bestehenden Arbeitsplätze verpflichten.

Im Programm Thüringen-Dynamik erhalten Unternehmen des Gastgewerbes künftig höhere Darlehen als bisher – konkret werde der Darlehenshöchstbetrag von 500.000 Euro auf zwei Millionen Euro angehoben. Bei Übernahmen von gastgewerblichen Betrieben können zudem Darlehen auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter beantragt werden.

„Das Gastgewerbe ist der Dreh- und Angelpunkt der Thüringer Tourismuswirtschaft. Nur wenn die gastgewerblichen Unternehmen auf dem neuesten Stand sind, werden sie den gestiegenen Qualitätsansprüchen der Gäste gerecht“, betont Tiefensee weiter. „Mit der Erweiterung wollen wir Unternehmen der Branche dabei unterstützen, qualitativ hochwertige und moderne Gastronomie und Übernachtungsmöglichkeiten zu schaffen. Ein Ziel, das wir uns auch in der neuen Landestourismusstrategie 2025 gesteckt haben.“

Über das Programm „Thüringen-Dynamik“ werden Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Darlehen zwischen 5.000 und zwei Millionen Euro (bisher: 500.000 Euro) gefördert. Insgesamt hat dieser Darlehensfonds in der laufenden Förderperiode (2014-2020) ein Volumen von 122,5 Millionen Euro, davon kommen 98 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Seit 2015 wurden demnach insgesamt 217 Darlehen in Höhe von 94,5 Millionen Euro zugesagt. Damit konnten laut Ministerium Investitionen in Höhe von 192,5 Millionen Euro angestoßen werden.

Mit dem Förderprogramm „Thüringen-Invest“ – bei dem Zuschüsse und Darlehen einzeln oder kombiniert vergeben werden können – können auch in der neuen Förderperiode kleinere Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerkes, des Dienstleistungssektors, des Handels sowie des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes und der Kreativwirtschaft unterstützt werden. Insgesamt stünden bis 2020 rund 50 Millionen Euro EFRE-Mittel für die Zuschussförderung und – im Rahmen eines revolvierenden Fonds – 27,5 Millionen Euro aus EFRE- und Landesmitteln für Darlehen zur Verfügung.

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